Beiträge von ARYA DHARMA im Thema „Töten aus Mitgefühl“

    Nein, lieber ikkyusan. Im Koran gibt es zu dieser Ausführung von mir sicher keine Überlieferung.


    Da du dir ja da so "sicher" bist, brauch ich dir auch nicht die Stelle zu nennen.


    Für Korankenner ist aber klar, auf welche Sure ich mich beziehe.


    Es könnte ja sein, dass ein Attentäter hundert Leute erschiesst, die später einmal Kinder bekommen, die anderweitig viel Leid ausrichten.


    Und genau dieses Thema behandelt die Sure.


    Meinst du ich schreibe einfach mal so hier ins Forum, dass das im Koran steht, wenn es gar nicht stimmt?

    Es könnte ja sein, dass ein Attentäter hundert Leute erschiesst, die später einmal Kinder bekommen, die anderweitig viel Leid ausrichten.


    Dazu gibt es im Islam eine Überlieferung, vom "geheimen Meister" von Musa (Moses)

    Ein Freiheitsentzug kann rückgängig gemacht werden - ein Lebensentzug nicht. Schon ein kleiner, aber feiner Unterschied würd ich meinen.


    Ja, aber das ist dann Haarspalterei.


    In beiden Situationen möchte ein Mensch dringend Hilfe, da er leidet. Man kann sich ja auch einfach mal in die Situation von einem todkranken Menschen versetzen, der einfach nur noch Schmerzen hat und nicht mehr leben will.


    Buddhistisch gesehen glaube ich auch nicht, dass man sich damit "unheilsames Karma" auflädt. Ich denke, genau das Gegenteil ist der Fall - man ist ja nicht umsonst in dieser Lage/Position, um Sterbehilfe zu geben. Man erfüllt sein Karma. Denn die meisten Menschen könnten so etwas ja nicht.


    Aber das sind ethische Streitfragen, die halt klare Positionen verlangen. Mühselig da, dogmatisch zu sein.

    Das große Problem bei der Geschichte ist m.E. dass sich irgendjemand zum Richter erklären muss, ob hier jetzt das Töten ethisch angebracht ist oder nicht. Selbst wenn es solche Situationen gäbe - wer maßt sich an, das unterscheiden zu können.


    Wieso? Man wird ja zum "Richter" ernannt, von eben derjenigen Person, die nicht mehr weiterleben möchte. Wenn jemand sich freiwillig einliefern möchte, dann "richte" ich ja auch über seine Freiheit und lasse ihn in die geschlossene Anstalt einweisen. Ich sehe da kein Problem, welche die Situation hergeben sollte. Der "Vollstrecker" sitzt ja auch nicht zufällig auf dieser Position, genauso wie ein Richter.

    Im Buddhismus und Hinduismus geht die Ablehnung des Tötens auf das Karma-Prinzip zurück - ein "unerleuchtetes" Wesen zu töten würde dieses Wesen nicht vom Leid erlösen, sondern durch erneute Wiedergeburt möglicherweise in noch größeres Leid stürzen.


    Dies war aber z.B. Krishna völlig egal, der Arjuna ja förmlich überreden musste, doch bitte jetzt seine Freunde und Verwandte zu Töten, da es sich für die Kriegerkaste nun mal so gehört.

    Mal abgesehen davon, dass es strafrechtliche Konsequenzen für denjenigen haben kann, könnte ich mir vorstellen, dass man selbst das auch nicht so locker flockig wegsteckt, auch wenn die Motivation Mitgefühl ist.


    Bezieht sich auf Länder, in denen es erlaubt ist natürlich.


    Wenn man das nicht wegstecken kann, sollte man es nicht machen. Mir würde es persönlich nichts ausmachen. Nur noch "verwalten" und mit Schmerzmittel vollpumpen halte ich nicht für eine gute Lösung, aber in Deutschland sicherlich eine gute Wahl.

    Man könnte das ganze aber natürlich auch auf den Menschen übertragen: Gibt es nicht Situationen, in denen das Unterlassen des Tötens unethischer wäre als das Töten?


    Ja gibt es.


    Wenn sich einer kurz vor dem Tode nur noch vor Schmerzen krümmt, dann handele ich barmherzig, wenn ich auf ausdrücklichen Wunsch des Betroffenen Sterbehilfe gebe. Silas sind ja Handlungsnormen, nach denen man sich allgemein richten sollte, was nicht heißt, dass es nicht auch Ausnahmen geben kann. Zumal ja die genannte Sila auch nicht zu 100% ausführbar ist (siehe Insekten).