Beiträge von Doris im Thema „Können Rechtspopulisten Buddhisten sein?“

    Klar. Und damit der Markt dem Volke dienen kann, bringt man eben mal ein paar Millionen Juden um die Ecke und verteilt deren Hab und Gut sozialistisch und links auf das Volk, zusätzlich noch halb Europa, das Volk wiederum zieht in den Krieg, anständig bekleidet, genährt und bewaffnet durch den ihm dienenden Markt, der dann auch keine Kosten für eine millionenfache Beerdigung scheut.

    Also bitte, das hinkt.

    Und es hinkt auch, weil die großen Profiteure dieses "Sozialismus" die Industriellen waren, die sich einen Markt nach Osten geöffnet hatten und gleichzeitig Rohstoffe und kostengünstige Arbeiter.
    Das war sehr wohl die Absicht eines Hitlers gewesen, der ja von der Vernichtung der Slawen durch Arbeit sprach.

    Ist ein wenig dürftig.
    Läuft im Grunde darauf hinaus, dass man den Ärmsten im Slum ein wenig Dharma näherbringt, damit sie die "Naturgewalt" von Armut, Gewalt und Unterdrückung nicht so schwer nehmen und ihnen dann zeigt, wie sie ihre "Naturgewalt" zähmen können.

    Das ist alles nichts Neues für jeden von uns.

    Aber was hat das mit dem Euthansieprogramm zu tun?

    Ist das dann für Dich so eine dieser Naturgewalten und deshalb nicht der Rede wert oder wie?

    Was willst Du nun damit sagen?

    Und was hat das mit dem Euthansieprogramm der Nazis zu tun?

    Ganz aktuell auf ntv:

    Zitat

    Eklat im Europaparlament um Nazis und Sozialisten

    Kamall.
    Kamall. (Foto: dpa)

    Rechtsradikaler als die Nazis kann man eigentlich kaum sein - doch dem britischen Europaparlamentsabgeordneten Syed Kamall mag das nicht so recht einleuchten. In einer Rede rückte er die Nationalsozialisten in die Nähe der Sozialisten. "Wir müssen uns daran erinnern, dass Nazis nationale Sozialisten waren. Das ist eine Spielart des Sozialismus", sagte Kamall in Richtung der sozialdemokratischen Fraktion im Parlament. "Es ist eine linke Ideologie. Sie wollen dasselbe wie Sie."

    Nur dass beispielsweise in Deutschland die SPD nie die Welt unterjochen, nie die Juden ermorden, nie die Demokratie abschaffen wollte. Dass da der Vorsitzende der Sozialdemokraten im Europaparlament, Udo Bullmann, von einer "Unverschämtheit" und einer "Entgleisung" sprach, verwundert kaum. Auch wenn die Nazis versuchten, einen Sozialstaat aufzubauen, worauf Kamall vermutlich anspielte.

    Sozialdemokraten hätten sich dem Nationalsozialismus entgegengestellt, sagte Bullmann, Hunderttausende von ihnen seien dem Naziterror zum Opfer gefallen. Kamall entschuldigte sich daraufhin bei Bullmann, blieb aber bei seiner Einschätzung, dass der Nationalsozialismus keine rechte Ideologie sei.




    Ich kann verstehen, wenn Herr Kamall mit "Sozialisten" die Anhänger Lenins, Stalins und den übrigen Machthabern des Ostblocks meinte, denn das war eine schlimme Ideologie mit ihren schrecklichen Folgen. Aber das tut er nicht, er meint explizit die Sozialdemokraten. Entweder er hat keine Ahnung, dann muss man sich fragen, was so jemand in einem Parlament zu suchen hat, oder er weiß genau wovon er spricht.
    So weit geht die Verschiebung und die Diskriminierungskampagene bereits. Die Bevölkerung wird systematisch verwirrt und verblödet.

    Ich kenne persönlich keinen Flüchtling der der Scharia folgt. Da mag es aber durchaus ein paar geben....wenn sie sie tatsächlich anwenden, in einem Rahmen der nicht mit unseren Gesetzen konform ist, dann müssen sie mit Konsequenzen rechnen, so wie jeder andere Straftäter auch.

    Soweit zur Theorie.

    Ich bin erstaunt, dass Du einen solchen Einblick hast. Engagierst Du Dich etwa für Flüchtlinge?

    Rechte sind für Freihandel, offene Grenzen?

    Nur dann, wenn es ihren Interessen entspricht.

    Ansonsten sind keine "fremden Einflüsse" erwünscht und es wird "zum Schutz des eigenen Volkes" abgeschottet.

    Da aber die wirklichen Großkapitalisten in vielen Fällen rechts sind (siehe Mercer, Koch, de Vos u.a.), was damals in Deutschland auch so war, freuen die sich über rechte Politiker und setzen alles daran, diese an die Macht zu bringen. Das ist beileibe nicht so, dass diese Superreichen nur an ihre Interessen denken, denn es gibt nicht wenige darunter, die auch ideologisch voll davon überzeugt sind.

    Und ist durchaus neutral beurteilt. Selbst Hitler war nicht sehr weit rechts.

    Ah ja …

    Rassismus und Blut-und-Boden-Politik, Kriegstreiberei, reaktionäres Frauenbild, antilibertäre Haltung, Demokratiefeindlichkeit und noch so ein paar Leckereien sind also "nicht sehr weit rechts"?

    So gemessen müsste die AfD geradezu linksradikal sein.

    wenn die 'rechten' eher zu aversionen neigen, könnte das auch sein, dass die 'linken' zu anhaftung tendieren. bspw. anhaftung im form eines überhöhten egos, dass sich selbst anderen (moralisch) überlegen fühlt? (gutmenschen)

    Auf gut unbuddhistisch gesagt: Selten so einen Blödsinn gelesen, und der kann sofort widerlegt werden.


    Man kann nämlich auch sagen:
    Rechte haften ganz arg an ihren Aversionen, an ihrem Hab und Gut, an ihren Vorstellungen.
    Meist halten sich Rechte für wertvoller als andere Menschen. Deshalb wollen sie nicht mit denen teilen, die sie für minderwertig halten. Ja, sie halten ihnen sogar grundlegende Menschenrechte vor.

    Dazu haften sie an ihrem Glauben, dass diejenigen, die sie als "Gutmenschen" abwerten, die eigentlich schlechten sind und sie selbst hingegen die eigentlichen Guten. Sie halten ihre egoistische Denkweise für die überlegene und naturgegeben, und altruistisches Verhalten als dekadent und widernatürlich.


    Soll ich weitermachen?

    Da kann man sich drüber streiten. Und ich denke, das ist eine juristische Spitzfindigkeit, um ein Prinzip aufrecht zu erhalten.

    Du nimmst ja ein verbrieftes Recht wahr, dass Du nur wahrnehmen kannst, wenn Du die Grenze übertrittst.
    Deshalb wird es auch nicht verfolgt.
    Selbst wenn man keinen Anspruch auf Asyl hat und es beantragt und dann abgelehnt wird, wird man dann leidiglich ausgewiesen (und manchmal berkommt man eine Duldung). Man kommt dafür nicht in den Knast.


    Das sagt Wiki dazu:

    Zitat


    Reist der Asylbewerber ohne ein ggf. erforderliches Visum ein, gilt zunächst, dass er hierfür laut dem in Artikel 31 der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) festgelegten Grundsatz nicht bestraft werden darf, sofern er sich umgehend bei den Behörden meldet. Gängiger Rechtsauffassung zufolge gilt zudem: „Ein evident rechtsmissbräuchliches Verhalten liegt […] keinesfalls bereits dann vor, wenn ein Antrag auf Flüchtlingsschutz offensichtlich unbegründet ist, sondern bedarf eines zielgerichteten missbräuchlichen Handelns.“

    Falsche oder unvollständige Angaben innerhalb eines Asylverfahrens sind jedoch, auch wenn sie vorsätzlich abgegeben wurden, im Gegensatz zur verbreiteten Darstellung nicht unmittelbar strafbar.Insbesondere gilt während des laufenden Asylerstverfahrens nicht das Aufenthaltsgesetz, so dass eine Strafbarkeit nach § 95 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2 Nr. 2 AufenthG von vornherein nicht in Betracht kommt. Auch hat der Gesetzgeber bewusst auf eine ähnliche Strafnorm im Asylgesetz verzichtet. Eine Strafbarkeit des Asylbewerbers im Zusammenhang mit der Antragstellung könnte zwar nach § 267 StGB durch Vorlage eines gefälschten oder verfälschten Passes oder nach § 271 StGB durch Bewirken falscher Personalien in Aufenthaltsgestattungen in Betracht kommen. Die bloße Angabe falscher Tatsachen bei der Antragstellung im Asylverfahren erfüllt jedoch für sich genommen keinen Straftatbestand, so dass allenfalls eine Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 111 OWiG in Betracht kommen kann. Erst durch die (Weiter-)Verwendung falscher Angaben in anderen Verfahren, insbes. also nach Abschluss des Asylverfahrens im weiteren ausländerrechtlichen Verfahren bei der Ausländerbehörde, werden in der Regel die bereits oben genannten Straftatbestände des Aufenthaltsgesetzes erfüllt.

    In einem Erlass des Innen- und des Justizministeriums von NRW wird die Ansicht geäußert, dass falsche oder unvollständige Angaben oder Vorlage falscher Dokumente im behördlichen Asylverfahren (siehe auch:Identitätsfeststellung im Asylrecht) öffentlichen Interessen entgegenstehe, da sie die Kosten von Gemeinde und Staat erhöhe und tendenziell der Ausländerfeindlichkeit und der Entstehung krimineller Strukturen Vorschub leisten könne. Diese Handlungen sollen im Nachhinein zur Ausweisung nach § 55 AufenthG führen können. Zudem stellt die seit dem 1. November 2007 gültige Version des § 95 AufenthG Abs. 2 Nr. 2 die Verwendung unrichtiger Identitätsdaten mit dem Ziel des Erhalts einer Duldung unter Strafe. So sind falsche oder unvollständige Angaben nach § 95 AufenthG mit Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr (§ 95 Abs. 1) oder drei Jahren (§ 95 Abs. 2) belegt. Nach § 84 und § 84a AsylG ist es auch strafbar, jemanden zu falschen Angaben bei der Asylantragstellung zu verleiten.

    Es ist eben nicht illegal über die Grenze zu kommen und Asyl zu beantragen.

    Im Gegenteil: Das ist verbrieftes, unveräußerliches Recht.


    Es gibt mehrere Arten legal über die Grenze zu gehen:
    als EU-Bürger

    als Nicht-Eu-Bürger mit Vorzeigen des Passes

    als visapflichtiger Nicht-Eu-Bürger mit einem Visa

    als jemand, egal von woher auf der Welt, der Asyl beantragt.


    Alles legal.