Beiträge von Himmelsbaum im Thema „Bodhisattva-Gelübde und Impfverpflichtung“

    Ich fasse für mich zusammen:


    1. Die Mehrheit stimmt der These zu.
      1. Auch wenn die Argumentation, wie bei @Sherab, eine andere sein kann.
    2. Für manche ist Bodhisattvasein ein wenig wie eine heiße Schokolade auf dem Weihnachtsmarkt. Wärmt den Magen und das Herz, ist ansonsten aber nicht für viel gut. Hier dann wohl auch richtig von Useless ausgedrückt.
    3. Manche haben so ein großes Problem damit, dieses aktuelle Thema tatsächlich einmal durch eine buddhistische Fragestellung zu betrachten, dass sie sich unbedingt zu Wort melden müssen, dass man dies auf einem 'Portal für Buddhismus' zu unterlassen hat. Dann geht doch nach Hause.

    und jeder die Gelübde anders nimmt (ich nehme sie z.B. wortwörtlich, ohne weiteren Kontext)


    Ist nicht genau das - wortwörtlich nehmen - eine legalistische Auslegung.


    Im bereits angeführten 10. Nebengelübde der obigen Version geht es weiter:


    Zitat

    Innerhalb der Pratimoksa-Übungen gibt es besonders bei den Mönchen und Nonnen eine Vielzahl von Regeln, die sekundärer Natur sind, zum Beispiel, daß man kein Gras schneiden sollte oder daß man Personen des anderen Geschlechts nicht berühren darf und so weiter. Würde man nun seine ganze Aufmerksamkeit auf diese Regeln richten und darüber das Wohl der anderen vernachlässigen, wäre das nicht richtig.


    Für mich spricht dies klar gegen eine legalistische Auslegung und mehr für eine altruistische. Für mich wird hier deutlich, dass das Wohl der anderen über einer kleinlichen Regelauslegung steht.

    In den Gelübden, die du angefügt hast, geht es vor allem um das Thema "unterlassene Hilfeleistung"


    Kann es sein, dass du die Impfung anders bewertest und erst daraus folgend die Gelübde anders interpretierst?


    Ich verstehe die Impfung auch als solidarische Hilfeleistung meinerseits an meine Mitmenschen. Daraus folgt für mich, dass eine unterlassene Impfung - also jemand, der sich nicht impft, obwohl die Möglichkeit dazu besteht - eben eine unterlassene Hilfeleistung ist. Also ein Verstoß gegen die Bodhisattva-Gelübde.


    Rein hypothetisch, um das Argument abstrakt zu prüfen: Falls du Nicht-Impfen als unterlassene Hilfeleistung sehen würdest, würde für dich dann ein Verstoß vorliegen?

    lese ich die Frage oben in dem Sinne, dass es eine Verpflichtung für mich selbst ist, mich impfen zu lassen. Macht anders keinen Sinn.


    Diese Interpretation der Frage ist richtig. Es geht um eine Selbstverpflichtung. Genau dies sind Gelübde, die ich freiwillig nehme, doch: eine Verpflichtung an mich selbst, mich entsprechend diesen Gelübden zu verhalten. Der Staat hat da keine Rolle.

    dann füge dieses spezielle Gelübde doch bitte an


    Dann folgst du einer legalistischen Auslegung der Gelübde?


    Wenn also die Notwendigkeit und die Möglichkeit besteht, jemanden dabei zu helfen, eine Krankheit zu überwinden, und man kümmert sich nicht darum, ist das eine Verfehlung.


    Das Gelübde tritt also erst in Kraft, wenn jemand mit Corona auf der Intensivstation liegt - dann gilt es zu helfen? Da in diesem Gelübde aber nichts davon steht, die Ausbreitung einer Krankheit zu unterbinden, ist dies kein Fall für die Gelübde. Daher schrieb ich eingangs von einer altruistischen Auslegung: sich darum zu kümmern, dass die Wahrscheinlichkeit einer Krankheitsausbreitung verringert wird.

    Wer argumentieren mag, ist herzlich eingeladen. Wer einfach nur seine Stimme abgeben möchte, da habe ich jetzt auch etwas im Angebot. Ein Klick, alles geheim.


    Ich habe die Meinungsfrage extra im Plural formulier - aus den Bodhisattva-Gelübden - weil ich hier jetzt nicht unterscheiden mag zwischen den in China, Tibet usw. populären Gelübden. Nimmt die, die ihr kennt.

    These: Aus dem Nehmen der Bodhisattva-Gelübde leitet sich für den Gelübdenehmer eine Corona-Impfpflicht ab.


    Dazu kann man jetzt, wenn man mag, pro oder contra argumentieren. Da es unterschiedliche Gelübde gibt, gilt es dahingehend zu unterscheiden.


    Ich beziehe mich auf Die Regeln des Bodhisattva-Gelübdes von Geshe Thubten Ngawang und wie sie vom Dalai Lama 1998 bei seinen Vorträgen zu Buddhas Weg zum Glück erklärt wurden. Bei meiner Pro-Argumentation stütze ich mich auf die Nebengelübde 10 und 35-37.


    Zitat

    Gelübde 10: Ein Grundzug der Bodhisattva-Ethik ist es, bei allen Handlungen das Wohl der anderen an die erste Stelle zu setzen...


    Gelübde 35: Die erste Verfehlung, die sich auf alle Wesen bezieht, bestehtdarin, daß man nichts unternimmt, um den anderen zu helfen,obwohl man selbst die Möglichkeit dazu hat...


    Gelübde 36: Die letztgenannte Verfehlung bezieht sich mehr darauf, daß man andere nicht darin unterstützt, bestimmte Ziele zu erreichen, während diese Verfehlung damit zusammenhängt, anderen nicht dabei zu helfen, ihre Schwierigkeiten und Leiden zu überwinden. Sie besteht darin, daß man es vernachlässigt, anderen im Fall einer Krankheit zu helfen, davon wieder geheilt zu werden. Wenn also die Notwendigkeit und die Möglichkeit besteht, jemanden dabei zu helfen, eine Krankheit zu überwinden, und man kümmert sich nicht darum, ist das eine Verfehlung.


    Gelübde 37: Eine weitere Verfehlung bezieht sich nicht nur auf den Krankheitsfall, sondern auf den allgemeineren Fall, daß man den Wesen nicht hilft, irgendeine Form von Schwierigkeiten und Leiden zu überwinden. Wie der Kommentar sagt, gilt dies für den Fall, daß man die Fähigkeit dazu hat, daß man Verantwortung für die betreffende Person besitzt und daß die Hilfe nicht mit unheilsamen Handlungen verbunden ist. Wenn man unter diesen Voraussetzungen nichts unternimmt, um das Leiden einer anderen Person zubeseitigen, ist das eine Verfehlung.


    Ich bin der Ansicht, dass wenn man obige Gelübde altruistisch auslegt, sich daraus eine Impfpflicht für Bodhisattvas dieser Lehrmeinung ergibt.