Beiträge von Christopher im Thema „Urteil gegen Sotetsu Yuzen bzw. Dr. Klaus Zernickow“

    Streitereien zweier Personen
    Danke für das neutrale Schriftstück

    Ich verstehe nicht wirklich, warum Du die Sache so herunterspielen möchtest.


    Es geht hier um eine 50-seitige Studie über die latente Anfälligkeit des Zen-Buddhismus für Machtmissbrauch, in dem u.a. der angebliche Zen-Meister Klaus Zernickow seitenweise übelstes Fehlverhalten gegenüber seinen Schülern vorgeworfen wird. Zernickow gefiel das nicht und hat mich wegen Verleumdung in 14 verschiedenen Punkten - nach dem Motto "alles Lügen" - verklagt. Und er hat in allen 14 Punkten durchweg verloren. Dieses Ergebnis als "neutral" zu bezeichnen ist also aus meiner Sicht ziemlich weltfremd. Die Sichtweise bekomme ich von Buddhisten aber immer wieder zu spüren.

    Kannst Du das noch übersetzen? Nicht jeder ist Jurist und kann das verstehen. :)

    Ich selbst weiß gar nicht so richtig, was Numi da sagen möchte. Dass zB das Urteil Ende 2021 gefallen ist und Zernickow die Kosten tragen musste, ist hier nicht besonders interessant. Und der rechtliche Unterschied zwischen eine Meinungsäußerung und eine Tatsache ist da ohne Kontext auch nicht weiter hilfreich.


    Grob kann man festhalten, dass das Gericht die meisten Aussagen aus der Studie als freie Meinungsäußerung eingestuft hat. Und wo es dann doch Tatsachenbehauptungen gab, hat Zernickow es versäumt, sie auch nur ansatzweise zu widerlegen. Wo Äußerungen eine Mischung aus Tatsache und Meinung waren, z.B. beim sexuellen Missbrauch, gab es "tatsächliche Anknüpfungspunkte für die Meinungsäußerung", d.h., die Beweislage gab genug her, dass die Einstufung als Missbrauch nicht völlig aus der Luft gegriffen war, wie Z. es mehrmals behauptet hatte.

    Oder wie sehen das langjährige Edle Jünger ? Muss man über Skandale schreiben und sich damit befassen, weil es die eigenen Kreise betrifft ?

    Oder ist so etwas eine Form von Anhaftung ?

    Ich stufe mich jetzt selbst als langjähriger Edler Jünger ein und kann eindeutig sagen, dass wenn ich nicht über diesen Skandal geschrieben hätte, hätte es sonst niemand getan. Jede muss für sich selbst entscheiden, inwiefern sie sich weiter auf die eigene Praxis konzentrieren soll oder sich vielleicht doch nach außen engagieren, in dem man zB solche Typen wie Zernickow bloßstellt.

    Die rechtskräftige Entscheidung eines deutschen Gerichts gegen einen Zen-Hochstapler und Missbrauchstäter bekommt man schließlich nicht jeden Tag. Insofern poste ich die nun eingetroffene, von offizieller Seite geschwärzte Entscheidung in voller Länge hier.


    Zwei wichtige Passagen möchte ich noch herausheben, nämlich:


    Zum Vorwurf des sexuellen Missbrauchs:

    "Die Wertung des Verhaltens des Klägers als sexueller Missbrauch beruht auf den – nicht ausreichend bestrittenen bzw. sogar zugestandenen – Berichten darüber, dass er mit Schülern bzw. Patienten sexuelle Beziehungen unterhalten haben soll. Aufgrund dieses bestehenden Hierarchiegefälles bestehen tatsächliche Anknüpfungspunkte für die Meinungsäußerung."


    Zu seinem angeblichen Zen-Meistertitel:

    "Bei den als Anlagen K9 und K10 vorgelegten Schreiben handelt es sich offenbar um Schreiben eines Berliner Zen-Praktizierenden, mit denen die Weihung des Klägers zum Zen-Mönch (Anlage K9) bzw. seine Bestätigung als Meister (Anlage K 10) im Wege eines Briefes an andere Zen-Praktizierende bekannt gegeben wurde. Einen „Beleg“ für die Mönchs- bzw. Meistereigenschaft des Klägers vermag die Kammer darin nicht zu erblicken. Der Kläger trägt nicht vor, in welcher Beziehung zum Kläger der Ersteller der beiden Schreiben stand und inwiefern dieser in der Lage war, die darin behaupteten Tatsachen zu bekunden. Auch im Übrigen kann die Aussagekraft der Schreiben nicht nachvollzogen werden. Eine Urkunde durch die jeweils angeblich ausführen den Zen-Meister stellen sie jedenfalls nicht dar."