Kann es im Nibbāna als Ding an sich ein Geistkontinuum geben? Nein, der Name schließt es schon aus. Bhavaṅga, bzw. Bhavaṅga-sota, Bhavaṅga-citta, ist der Begriff, der üblicherweise als Geistkontinuum übersetzt wird. (Zum Begriff Viññāṇa-sota (aus DN 28) schreibe ich ein anderes Mal.)
Bhavaṅga ist ein Kompositum aus bhava und aṅga. Aṅga bedeutet so viel wie Glied, u.a. in bojjhaṅga = Erleuchtungsglied oder auch in jhānaṅga = Vertiefungsglied. Bhava ist Existenz. Damit ist Bhavaṅga-citta der Geist, der an Existenz teilhat. Nibbāna wird u.a. in AN 10.7 definiert als bhavanirodho nibbānaṁ mit der Bedeutung 'Verlöschen von Existenz ist Nibbāna'. Nibbāna selbst bedeutet ebenfalls wieder Verlöschen.
Daher, ein Geist, der Anteil hat an Existenz ist ausgeschlossen vom Verlöschen der Existenz (= Nibbāna).