Beiträge von Himmelsbaum im Thema „Geistkontinuum und das Ungeborene“

    Nicht zwingend, sondern es ist bedingt von den Absichten und Taten des Stromeingetretenen ...


    Das führt mir ein wenig zu weit weg von meinem Eingangsthema, deshalb antworte ich hier auf diese Fragestellung nur noch mit diesem Beitrag.


    Im Theravada ist es zwingend, weil ein in den Stromeingetretener nicht mehr als 7x wiedergeboren werden kann. Ein achtes Mal ist eine Unmöglichkeit. Daher, egal was man macht irgendwann in diesen 7 Leben stellen sich die notwendigen Absichten und Taten "von selbst ein".

    Hat Bhavaṅga-citta einen Anfang und ein Ende? Wie in Beitrag #2 deutlich wurde, muss es ein Ende haben, weil es sonst kein Verlöschen (nibbāna) geben kann.


    Dieses Bhavaṅga-citta nimmt seinen Anfang mit dem Beginn dieses Lebens. Es unterscheidet sich von dem vorhergehenden Bhavaṅga und dem nachfolgenden primär durch sein Bewusstseinsobjekt. Und es findet sein Ende durch das Sterbebewusstsein. Dieses Bhavaṅga ist "eingebettet" in das Viññāṇa-sota. Dieser Bewusstseinsstrom findet wie alles ebenfalls sein Ende beim Verlöschen der Daseinsgruppen (khandha-nibbāna).

    Nur, wenn einer mit dieser Ansicht meint, er habe es nun erreicht, dann wendet sich Glück in Unglück.


    Jein. Solange es nur eine Sicht (dassana) ist und noch nicht weiter entfaltet (bhavana) wurde hin zur "Verkörperung" sollte man tunlichst auf dem Floß bleiben. Aber der Stromeintritt als erfahrendes Wissen mündet früher oder später zwingend in der Heiligkeit. Daher ist es Unglück lediglich in dem Sinne, dass es länger oder mühevoller sein kann. Siehe auch RE: Zur Notwendigkeit des Überweltlichen.

    Kann es im Nibbāna als Ding an sich ein Geistkontinuum geben? Nein, der Name schließt es schon aus. Bhavaṅga, bzw. Bhavaṅga-sota, Bhavaṅga-citta, ist der Begriff, der üblicherweise als Geistkontinuum übersetzt wird. (Zum Begriff Viññāṇa-sota (aus DN 28) schreibe ich ein anderes Mal.)


    Bhavaṅga ist ein Kompositum aus bhava und aṅga. Aṅga bedeutet so viel wie Glied, u.a. in bojjhaṅga = Erleuchtungsglied oder auch in jhānaṅga = Vertiefungsglied. Bhava ist Existenz. Damit ist Bhavaṅga-citta der Geist, der an Existenz teilhat. Nibbāna wird u.a. in AN 10.7 definiert als bhavanirodho nibbānaṁ mit der Bedeutung 'Verlöschen von Existenz ist Nibbāna'. Nibbāna selbst bedeutet ebenfalls wieder Verlöschen.


    Daher, ein Geist, der Anteil hat an Existenz ist ausgeschlossen vom Verlöschen der Existenz (= Nibbāna).


    Ich mache hier im Theravada-Bereich weiter...