Im tibetischen Buddhismus ist der sexuelle Kontakt zwischen einem Mönch oder Nonne und einem anderen menschlichen Partner oder einem Tier auch verboten, insbesondere auch in der Karma Kagyü Tradition, aus der viele Mönche mit Missbrauchsfällen kommen. In Tibet ist zwar nicht der Theravada Patimokkha Vinaya oder Dharmagupta Patimoksha Vinaya, wie er in China, Vietnam und Japan angewendet wurde, sondern der Patimoksha Vinaya der Mulasarvastivadin Tradition, wo aber auch der sexuelle Verkehr von Ordinierten eine Parajika Vergehen ist und mit dem sofortigen Ausschluss aus der Klostergemeinschaft zu anden wäre. Diese Regelung gilt auch für Mönche oder Nonnen, wenn sie Übungen des Vajrayana oder Tantra praktizieren.
Eine englische Übersetzung findet sich hier:
The Pratimoksha Sūtra of the Mulasarvastivada-Tradition | Prefatory and Introductory Verses
Im Vajrayana und in dem inneren oder höheren Tantras gibt es zwar auch Übungen, die eine sexuelle Vereinigung beinhalten und dort unter dem Begriff Mahamudra, Karmamudra, Jnanamudra und Dharmamudra Verwendung finden, aber auch für diese Praxis gibt es sehr genaue Regeln und Vorgaben, Mönche und Nonnen dürfen zB. auch hier nur die Praxis des Jnanamudra ausüben, wo man sich einen Partner visuell vorstelt, aber nie mit einem menschlichen Partner übt, weil dies die Ordensgelübde verletzen würde, und wenn es einen menschlichen Partner gibt, so kann der Partner auch nicht jede exbeliebige Person sein, sondern muss selber bestimmte Gelübde und Verpflichtungen abgelegt haben und Regeln einhalten und wird einem meist von einem Lehrer zugewiesen und in keinem Fall ist so zulässig, wie Chögyam Trungpa oder Sogyal Lakar betrieben haben, in dem sich sich eine Art Harem zugelegt und die Frauen sexuell ausgenutzt haben.