Beiträge von pano im Thema „Abwehrhaltungen gegen Lehrerkritik“

    Aber man muss natürlich auch die Frage stellen: Ist unser derzeitiger Wertekompass hinsichtlich des Dharma immer nützlich und hilfreich? Sind Wertvorstellungen oder Praktiken anderer Kulturen, die unseren Wertvorstellungen entgegenlaufen, möglicherweise hilfreicher? Und wenn ja, für wen, unter welchen Bedingungen? Prüfen, prüfen, prüfen.

    Das mag ja alles prüfbar sein. Aber das geschieht doch bestenfalls nicht als Reaktion auf Vorwürfe sondern im beständigen Austausch.


    Entsinnt man sich abweichenden Wertvorstellungen lediglich in Skandal Situationen ist was faul.

    Soweit ich weiß spielt doch auch bei Lehrer und Schülern eine Einvernehmlichkeit sehr wohl eine Rolle und die Strafbarkeit fällt dort dann weg.


    Da ist eher dann das Beamtenrecht, welches sowas eig. nie toleriert.


    Das ist erstmal ein roter Hering. Die Strafbarkeit ist wohl in den meisten Fällen hinreichend um ein Fehlverhalten zu belegen, aber nicht notwendig. Es gibt sogar Straftatbestände die mangels eines echte Opfers als ziemlich unbedenklich aufgefasst werden könnten von einer sangha (man stelle sich vor ein buddhistischer Lehrer geht Containern).


    Aber von einem buddhistischen Lehrer erwarte ich schon ethisches Verhalten.


    Man kann erwarten dass ein buddhistischer Lehrer sich partnerInnen sucht mit denen er in keinem Abhängigkeitsverhältnis steht, man kann erwarten dass er Schüler nicht cholerisch zusammenbrüllt, dass er nicht mobbt, dass er sich in großen und ganzen an Gelübde hält die er abgelegt hat, dass er auf Gewaltanwendung verzichtet.

    Übrigens gilt auch die Unschuldsvermutung für die Person die die Vorwürfe erhebt. Denn die Reaktion der Lehrer-Verteidiger (und damit lehre ich zum Thema des Fadens zurück) ist ja oft die die Vorwürfe als Verleumdung zu bezeichnen.

    Die Unschuldsvermutung ist eine Grundlage unseres Strafrechts. Wenn aber innerhalb eines Sanghas ein Lehrer kritisiert wird, dann muss dem nicht eine strafrechtliche Angelegenheit vorangegangen sein. Entsprechend muss ich als nicht-Jurist auch nicht prüfen ob ein Vorwurf so klar belegt ist dass er den hohen Hürden einer strafrechtlichen Verurteilung genügt.


    Das Strafrecht löst nur einige problematische Fälle für die buddhistische Gemeinschaft (etwa wenn Täter hinter Gitter können). Eine Gemeinschaft muss jedoch auch anderes beachten. Wie umgehen mit Vorwürfen die strafrechtlich verjährt sind. Wie umgehen mit belegten Vorwürfen die aber nicht zu strafrechtlichen Verwicklungen führen (vgl. Rammstein). Wie umgehen mit Tätern die ihre Strafe abgesessen haben und eigentlich auch der Resozialisierung bedürfen, etc.


    Hier am Ort gibts gerade Vorwürfe gegen eine Kindergärtnerin die körperlich gewalttätig wurde gegenüber den Kindern. Es ist unklar ob das Gerichtsfest belegbar ist. Ich habe keinen Zweifel an den Vorwürfen. Als Pädagogin sollte diese Frau nicht mehr zurückkehren. In diesem Fall gibt’s Optionen auf einen Schreibtischjob. Wer weiß wie sich die Lage entwickelt. Man darf aus meiner Sicht die Person aber nicht in Situationen bringen wo sie wieder Kindern gegenüber gewalttätig werden kann.


    Eine gut funktionierende Institution ist in der Lage gewisse Probleme außerhalb des Strafrechts zu regeln, sofern das Strafrecht das zu grobe Schwert ist.


    Strafrechtsrelevantes muss natürlich zur Anzeige gebracht werden.


    Ist der Lehrer ein kleiner Monarch oder Fürst, dann hat die Institution ein eklatantes Defizit. Jede institutionelle machtposition muss mit Checks and Balances ausgestattet sein.

    Ich find ja jedenfalls illustrative wie im faden zu “abwehrhaltung gegen lehrerkritik” die abwehrhaltung gegen lehrerkritik direkt am praktischen Beispiel veranschaulicht wird.


    Eine Ausweg wäre vielleicht: Bevor man Kritik äußert erklärt man sich selbst zum Meister und dann ist man gegen die Gegenangriffe immun. /s

    Das hat nicht viel mit den LehrerInnen zu tun. Auch zB eine Ayya Khema hat nicht jedeN erreicht. Die Lehrer können einem nur Hinweise geben oder auch Übungen zeigen, wenn sie die SchülerInnen nicht befolgen, liegt das sicher nicht an den LehrerInnen.

    Also das war ein schwaches Argument gegen diesen Kodo Sawaki .

    Ich finde es ein äußerst starkes Argument.


    Wer pädagogisch tätig ist weiß, man kann nicht jeden Schüler zum Klassenprimus machen. Aber: Wer einige Schüler unterrichtet der weiß: in der Klasse, in der Schule, da gibt es verschiedenste Potentiale, da ist Vielfalt. Wenn ein Lehrer sich Duckmäuse heranzieht, dann ist davon auszugehen, dass er versagt hat.

    Blos muss man deswegen nicht behaupten, er hätte vom Zen nichts verstanden

    Was ist denn der Zen wert, wenn man ihn verstanden hat, und im Leben daran scheitert einfache Grundregeln des Miteinanders zu beachten.


    Ein Weg der Befreiung?


    Wenn man unter „Verständnis“ mehr versteht als „Book Smart“ dann muss man eben schon die Handlungen betrachten um einzuschätzen ob etwas verstanden wurde. Insofern finde ich es durchaus gerechtfertigt zu hinterfragen, wie weit sein Verständnis ging.


    Eine Lehre die man - als Anhänger und Lehrer - komplett verstehen kann ohne dass dies Auswirkungen auf den Lebenswandel hat, klingt eher nach Teilzeit-Hobby als nach spirituellem Pfad.


    Da Zen doch etwas größer zu sein scheint als das, kann man glaube ich getrost davon ausgehen dass er Zen nicht verstanden hat.