Die Unschuldsvermutung ist eine Grundlage unseres Strafrechts. Wenn aber innerhalb eines Sanghas ein Lehrer kritisiert wird, dann muss dem nicht eine strafrechtliche Angelegenheit vorangegangen sein. Entsprechend muss ich als nicht-Jurist auch nicht prüfen ob ein Vorwurf so klar belegt ist dass er den hohen Hürden einer strafrechtlichen Verurteilung genügt.
Das Strafrecht löst nur einige problematische Fälle für die buddhistische Gemeinschaft (etwa wenn Täter hinter Gitter können). Eine Gemeinschaft muss jedoch auch anderes beachten. Wie umgehen mit Vorwürfen die strafrechtlich verjährt sind. Wie umgehen mit belegten Vorwürfen die aber nicht zu strafrechtlichen Verwicklungen führen (vgl. Rammstein). Wie umgehen mit Tätern die ihre Strafe abgesessen haben und eigentlich auch der Resozialisierung bedürfen, etc.
Hier am Ort gibts gerade Vorwürfe gegen eine Kindergärtnerin die körperlich gewalttätig wurde gegenüber den Kindern. Es ist unklar ob das Gerichtsfest belegbar ist. Ich habe keinen Zweifel an den Vorwürfen. Als Pädagogin sollte diese Frau nicht mehr zurückkehren. In diesem Fall gibt’s Optionen auf einen Schreibtischjob. Wer weiß wie sich die Lage entwickelt. Man darf aus meiner Sicht die Person aber nicht in Situationen bringen wo sie wieder Kindern gegenüber gewalttätig werden kann.
Eine gut funktionierende Institution ist in der Lage gewisse Probleme außerhalb des Strafrechts zu regeln, sofern das Strafrecht das zu grobe Schwert ist.
Strafrechtsrelevantes muss natürlich zur Anzeige gebracht werden.
Ist der Lehrer ein kleiner Monarch oder Fürst, dann hat die Institution ein eklatantes Defizit. Jede institutionelle machtposition muss mit Checks and Balances ausgestattet sein.