@Endspurt/RalfG:
Zitatdass diese fünf Kräfte (bala) bzw. Fähigkeiten (indriya) nur bei denen zu finden sind, die bereits Pfad bzw. Frucht des Stromeintritts, der Einmalwiederkehr, der Nichtwiederkehr und der Heiligkeit verwirklicht haben.
Na eben ist nicht davon auszugehen,daß die sogenannten Shamatha-Stufen(ich halte detailliert-rekapitulierendes Auflisten von Erfahrung zum Zwecke der Unterweisung der Nachwelt eher für Hindernisse für deren intuitive Erfahrung desselben, so gut es auch gemeint sein mag odr mochte )in der angrenzenden Sammlung,sozusagen am Tor des Jnana, erfüllt sein könnten,wie Buddhagosa einschätzte.Denn eben die >bala< und >indriya<,also freien Merkmale des Erleuchtungsgeistes tauchen in der tibetischen Beschreibung der Shamatha Stufen auf."Stufen" meint Verinnerlichung des Bewusstseins, Zuspitzung der Sammlung auf das/die Achtsamkeitsobjekt/e, was nur möglich ist durch die "höheren" Fähigkeit, welches dieselben Kräfte sind die >Läuterung< überhaupt ermöglichen,d.h. die >rechte Anstrengung<.
Der Beschreibung der Shamatha Stufen ist zu entnehmen,ebenso der bildlichen Darstellung,daß es sich um einen fließenden Übergang zwischen dem weltlichen und überweltlichen Pfad handelt, und genau in diesem Übergang setzt Jnana natürlich ein.Die Frage von RolfG wo denn die Berührungspunkte wären,ist für mich also geklärt.Das hat mir Freude bereitet.
Die eigentliche Erfreuung dabei ist,wie die buddhistischen Lehren harmonieren,auch mit den mystischen Lehren.Es ist diese Widerspruchsfreiheit die mich berührt. Das ist der Grund für mein Vertrauen, das die praktische Ausrichtung verstärkt. Das heisst für mich in der Konsequenz,daß ich in keinerlei Theorien und Konzepten mehr herumsuchen muss, was bedeuten kann,daß die Anhaftung an Phänomenen vom Vertrauen auf die Buddhanatur abgelöst wird,eben trotz aller Hindernisse.Das ist sehr erfreulich, bedenkt man,daß die Todesstunde stets Begleiter ist.
Doch ich bin von der Erlösung genau soweit entfernt und bin ihr genauso nahe wie jede/r der hier schreibt und dem ich begegne.