Beiträge von perkele im Thema „Ignorieren als Maßnahme“

    Mir ist genau so eine Stelle nicht bekannt.


    Mir fallen drei Stellen ein, die assoziativ vielleicht ähnlich sind.


    1. AN 4.111 - An Kesi, den Pferdetrainer:
    Hier spricht der Buddha keine Empfehlung an andere aus, eine Person zu ignorieren. Sondern er beschreibt, wie er sich selbst verhält, wenn eine Person, sowohl auf milde Weise wie auf harsche Weise, sich nicht belehren lässt. Nämlich: Er erachtet sie dann nicht mehr als würdig, mit ihm/ihr zu sprechen, sei es auch nur um sie/ihn zu rügen. Und die Gefährten im heiligen Leben (Mitmönche) tun es dann infolge ebenso. Somit ist jene Person dann auf sich allein gestellt.


    Dies ist hier keine Empfehlung an andere, sondern ein Vergleich mit dem Pferdetrainer, der ein Pferd tötet, welches sich als untauglich zur Zucht erweist, um diesem Pferdetrainer einen Aknüpfungspunkt zur Verständigung zu ermöglichen: Der Buddha erklärt hier metaphorisch, in dieser Weise töte er einen seiner Mönche (der sich als der Belehrung unempfänglich zeigt), so wie dieser es mit seinen Pferden tut.


    Dann ist da allerdings der konkrete Fall, wo dieses Verhalten, die "geistliche Strafe" (brahma-danda) Anwendung findet:
    2. DN 16 - Das Maha-Parinibbana Sutta:

    Zitat

    Aber Channo, Anando, den Mönch, ist nach meinem Verscheiden die geistliche Strafe zu verhängen (*47).»


    «Was ist das aber, o Herr, die geistliche Strafe?»


    «Channo, Anando, der Mönch, mag sagen was ihm beliebt und soll da von den Mönchen weder angeredet noch ermahnt und zurechtgewiesen werden (*48).»


    Hier ist eine klare nicht nur Empfehlung, sondern sogar Anweisung an die Mönchsgemeinschaft (hier stellvertretend Ananda), ihren Gefährten Channa auf diese Weise zu behandeln. Jedoch erfolgt dies nicht auf Anfrage (Bitte um Belehrung) anderer Mönche, sondern der Buddha erklärt dies aus eigener Initiative, zusammen mit anderen Anweisungen, wie nach seinem Ableben weiter zu verfahren sei.


    Dieser Testament-Fall steht wohl im Bezug zu den Mönchsregeln Pacittiya 12 (über ausweichende Rede und Verursachen von Frustration im Falle der Befragung über begangene Vergehen) und Sanghadisesa 12 (wie mit einem Mönch umzugehen ist, der sich auf solche oder ähnliche Weise "unzurechtweisbar" macht), die, wie den Erklärungen in Thanissaros Buddhist Monastic Code I zu entnehmen ist, wohl beide ihren Ursprung im Verhalten des Mönchs Channa (des frühreren Pferdekutschers des Bodhisatta) zu verschiedenen Anlässen finden.


    (siehe auch SN 22.9 auf ATI und die Eingangsnotiz und Verweise dazu von Bhikkhu Thanissaro)


    Wie es demnach im Kommentar heißt, war Channa so schockiert, als er von dieser Bestrafung nach dem Ableben des Buddha erfuhr, dass er, nun auf sich allein gestellt, einen Gesinnungswandel durchmachte, sich abgeschieden auf seine Meditation konzentrierte und schließlich ein Arahat wurde. Daraufhin wurde die Strafe dann wieder aufgehoben.


    Und dann schließlich die letzte Stelle, die mir in den Sinn kommt:


    3. AN 5.161 - Hass Beseitigen:


    Hier ist das Ignorieren einer Person als vierte von fünf "Maßnahmen" angeraten, um Hass gegenüber einer bestimmten Person zu überwinden, die, so wie ich es jedenfalls interpretiere, hier wohl gestaffelt zu sehen sind (wenn das nicht fruchtet, dann versuch ...). Ob dies auf Bitten einiger Mönche geschieht, ist hier nicht zu ersehen. Und auch nicht, ob es einen bestimmten Anlassfall gibt. Auf jeden Fall erscheint es in dem Zusammenhang eher so, dass hier kein völliges (brahma-danda-gleiches) sondern bloß vorübergehendes Ignorieren für den Augenblick gemeint ist. Es handelt sich hierbei eben nicht um eine "Belehrungsmaßnahme" gegenüber einem "Störenfried", sondern um die Behandlung (Beseitigung) des eigenen Hass.