Beiträge von Sudhana im Thema „Droht Ole Nydahl und seinem Diamantweg die "Exkommunikation" bzw. fliegen sie aus der DBU?“

    Zitat

    Der Vorstand der DBU hat gerade die Meldung versendet, dass die außerordentliche MV, wo über den Ausschluss des BDD endgültig entschieden werden sollte, abgesagt wird. Damit setzt sich der Vorstand der DBU über einen rechtsgültigen Beschluss der MV hinweg, was rechtlich überhaupt nicht zu begründen und zulässig ist, da ein Ausschlussverfahren eine Sanktion (Vereinsstrafe) ist, die rechtlich völlig anders zu bewerten und zu handhaben ist wie ein selbstentschiedener Austritt.

    Ich stimme Deiner vereinsrechtlichen Einschätzung uneingeschränkt zu. Der Vorstand hat mE nicht das Recht, sich über einen eindeutigen Beschluss der Mitgliederversammlung - des höchsten Organs der DBU - hinwegzusetzen und ein Ausschlussverfahren eigenmächtig für beendet zu erklären. Ein Ausschlussverfahren, dessen Verlauf (u.a. eine in jedem Fall zumindest hinreichende Frist, die dem BDD zu Stellungnahme eingeräumt wurde) sowie dessen Abschluss durch Beschlussfassung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung bereits entschieden war. Wobei dieser abschließende Beschluss bereits terminiert und zu seiner Fassung offiziell geladen war.


    Ich möchte jedoch Eines zu bedenken geben: ob das Ansinnen, wegen einer Verkürzung der Mitgliedschaft des BDD (um ein Vierteljahr - der BDD hat nach meiner Einschätzung bewusst so lange mit dem Austritt gewartet) aus der gesamten Bundesrepublik eigens nach Heidelberg zu reisen und darüber abzustimmen, bei allen Delegierten unter den durch den Austritt geschaffenen neuen Umständen auf großes Verständnis gestoßen wäre, ist eine andere Frage. Zumal so etwas ja auch die Kassen nicht nur der DBU, sondern auch der Mitglieder belastet. Und nicht jede Kasse ist so wohlgefüllt wie die von Ole Nydahls Stiftung Diamantweg.


    Selbst wenn - dies wäre ein Eingehen auf die Provokationen des BDD gewesen. Der Rat der DBU hat sich wohl (mE klugerweise) entschieden, sich nicht auf einen solchen Konfrontationskurs einzulassen. Wie weit diese Entscheidung der Weisheit der Ratsmitglieder oder ihrer realistischen Einschätzung der Bereitschaft der DBU insgesamt, einen solchen Konfrontationskurs zu fahren und ihn womöglich noch weiter zu eskalieren (bzw. welcher Mischung davon) geschuldet ist, sei dahingestellt. Meine Einschätzung: der Großteil der DBU ist froh, diese Leute los zu sein und nicht mehr dasselbe Label mit ihnen zu teilen (und hat den "rechtzeitigen" Austritt des BDD auch erwartet). Und das reicht dann auch.


    Wobei es ja auch andere Organisationen gibt, die nun speziell so ihre Probleme mit der dritten sīla haben. Dieser Abgrenzungsprozess hinsichtlich des Labels DBU - anders formuliert in der Frage heilsam oder unheilsam, kusala oder akusala - steht noch aus. Allen in der DBU - zumindest fast Allen - ist klar, dass dieser sein muss und haben die Arbeitsgemeinschaft Ethik reaktiviert, um genau diese Grenze zu definieren. Je schärfer diese Grenze gezogen wird, um so größer der quantitative Substanzverlust. Auch das - die Schärfe der Grenze - ist eine Frage von kusala oder akusala.


    Wo da jeder persönlich seine Entscheidungen in diesem Übungsfeld trifft, bleibt notwendig ihm überlassen. Wenn man aber seine Praxis unter anderem darauf ausdehnt, über eine soziale Organisation als Upāya heilsame Wirkungen in die Gesamtgesellschaft hinein zu entfalten, braucht man für diese Praxis hinreichend quantitative Substanz. Und dabei muss man zwangsläufig in Kauf nehmen, dafür Abstriche bei der Qualität zu machen. Es gibt Leute, die schrecken davor zurück und Leute, die das nicht tun. Beides ist respektabel - so lange das Bemühen um gesellschaftliche Wirkungen vom Bodhisattva - Geist getragen ist.


    Um zum Thema zurückzukommen. In Sachen Rassismus und Islamophobie ist nun eine Grenze gezogen. Und ja, sie könnte schärfer sein - aber die eigentliche Frage ist doch: ist sie scharf genug? Wenn man dies mit 'ja' beantwortet, kann man sich dem nächsten Problem zuwenden. Und selten löst man diese Probleme "sehr gut" oder wenigstens "gut". Da kann man über ein "befriedigend" schon froh sein. Ich denke, die meisten DBU-Mitglieder werden sich damit dann auch zufrieden geben.


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    das hat doch alles mit Buddha-Dharma nichts zu tun, sondern betrifft die Weltlichkeit und deren Abgründe und sollte deshalb nach 'Buddhismus und Gesellschaft'.

    Lieber --- ,

    man kann durchaus einen etwas weiteren Blick darauf haben, was alles mit dem Buddhadharma zu tun hat als Du. Deine persönliche Sichtweise sei Dir gegönnt. Aber mehr als das ist es nicht.


    Wobei ich gegen eine Verschiebung nach "Buddhismus und Gesellschaft" keine Einwände hätte.


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    Für mich nicht ganz nachvollziehbar - ich mache am Mittwoch darauf aufmerksam, dass der BDD aus der DBU austritt und damit der Thread

    eigentlich geschlossen werden könnte. Antwort der Moderation darauf:


    Zitat

    Da der Austritt wohl die Folge der Ausschluss-Androhung ist, denke ich kann dieser hier auch diskutiert werden. Wir wollen ja die Threads etwas bündeln.

    So weit, so nachvollziehbar. Der Thread läuft also weiter, wird dann jedoch heute aus für mich nicht ganz nachvollziehbaren Gründen geschlossen. Wohl wegen Kritik am BDD, die zwar hart, aber absolut sachlich formuliert und durch Fakten belegt ist. Und das, nachdem in diesem Thread von BDD-Mitgliedern durchaus ebenso hart wenn auch nach meinem Empfinden deutlich weniger sachlich fundiert argumentiert wurde. Aber okay - das lag im Ermessensspielraum der Moderation und sollte wohl eine weitere Eskalation vermeiden. Insofern keine Kritik an der Moderation. Ich finde lediglich, dass dieser Verlauf vorhersehbar war und eine Schließung des Threads bereits letzten Mittwoch, wie von mir angeregt, dann doch sinnvoller gewesen wäre.


    Die Schließung des Theads hat es jedenfalls verhindert, eine sachliche Information, die dann ebenfalls in diesen Thread gehört hätte, dort einzustellen. Nicht zuletzt, weil sie die dort aufgeworfene Frage, ob das Ausschlussverfahren trotzdem fortgesetzt wird, beantwortet. Deswegen diese in einem neuen Thread nun nachgeliefert:


    Zitat

    Liebe Vorstände des BDD,

    vielen Dank für euer Schreiben vom 17.06.2019, mit dem ihr den Austritt des BDD aus der DBU erklärt. Euren Austritt nehmen wir an und beenden damit das eingeleitete Ausschlussverfahren.

    Auf die Kritik an der DBU in eurem Schreiben wollen wir an dieser Stelle nicht eingehen, da wir uns in unserer letzten Stellungnahme ausreichend zu den genannten Themen geäußert haben.


    Wir bedauern, dass es trotz aller Bemühungen nicht möglich war, ein für beide Seiten akzeptables gemeinsames Verständnis herzustellen. Es gab im Laufe der vielen Jahre viel Wertvolles und Konstruktives in unserer Zusammenarbeit, das wir in wertschätzender Erinnerung behalten werden.

    Sollten sich die Bedingungen ändern, kann der BDD erneut einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen, über den die Delegierten unserer Mitglieder auf einer ordentlichen MV dann entscheiden können.


    In diesem Fall freuen wir uns, euch wieder zu treffen und zum Wohle aller fühlenden Wesen zusammenzuarbeiten.

    Bis dahin wünschen wir euch für eure Zukunft alles Gute!


    Mit freundlichen Grüßen,

    der Vorstand der DBU

    Martin Hage, Nils Clausen, Claus Herboth, Felix Baritsch

    Dazu die persönliche Anmerkung, dass ich es begrüße, dass die DBU trotz Provokationen des BDD auf weitere Konfrontation verzichtet. Die in dem Antwortschreiben erwähnte Stellungnahme der DBU findet sich hier. Außerdem von mir noch die Anmerkung, dass Hendrik Hortz auf seinem Blog allenfalls für sich und die von ihm als Delegierter vertretenen Einzelmitglieder spricht, nicht jedoch für die DBU als Ganzes. Dieser Eindruck konnte möglicherweise in dem geschlossenen Thread entstehen. Da ich die letzten Tage auf einem Sesshin war, konnte ich dies dort nicht rechtzeitig vor Schließung klarstellen.


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    Auch auf der Seite Zahlen zum Buddhismus in Deutschland - Buddhismus.de steht sie unter den Gemeinschaften, die nicht in der DBU sind, gemeinsam mit Soka Gakkai und der NKT u.a..

    Wenig verwunderlich. Das ist eine Webseite des Diamantweg. Die haben sich diese und einige ähnliche Webadressen schon vor Jahren gesichert.


    Was die Zahlen angeht, so sind die des REMID zwar nicht ganz aktuell (wobei sich da aber auch nicht viel verändert haben dürfte) aber dafür sind sie auch weniger fantasievoll. BTW - schau Dir mal die "Quellenangaben" der Diamantweg-Seite an ... Die geben sich selbst als Quelle an. Sehr seriös ...


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    Wie nicht anders zu erwarten ist der Buddhistische Dachverband Diamantweg e.V. aus der DBU ausgetreten, um dem sonst unvermeidlichen Ausschluss am 28.09. zu entgehen. Laut Vorstand des BDD e.V. wurde darüber mit Vertretern aus allen Zentren, Gruppen und relevanten Arbeitsbereichen des BDD auf dem diesjährigen Zentrentreffen in Braunschweig gesprochen. Irgendwie scheinen zumindest die Diamantweg-Mitglieder hier im Forum nicht so recht in die internen Entscheidungsprozesse oder zumindest den Informationsfluss mit eingebunden zu sein. Wieauchimmer - der Thread hier kann eigentlich geschlossen werden, das Thema hat sich erledigt.


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    Ich denke, es wird in der Hinsicht dann relevant, wenn es konkrete Gefährdungspotentiale gibt, dass eine Gruppe anfängt, Angehörige des Islam anzugreifen oder Gewalt gegen sie auszuüben.

    Ein wenig niedriger als bei Anwendung physischer Gewalt liegt die Schwelle schon - auch das macht die Antwort auf die parlamentarische Anfrage deutlich:


    Zitat

    So ruft er nicht dazu auf, die Grundrechte von Muslimen mittelbar oder unmittelbar außer Kraft zu setzen. Wie oben dargelegt, ist die Beobachtung erst dann zulässig, wenn hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grund-ordnung vorliegen. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn Muslimen Grundrechte, wie z.B. auf freie Religionsausübung (Art. 4 GG), politisch ziel- und zweckgerichtet abgesprochen würden.


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    Ich habe das Gefühl, dass die Anfrage von Thomas Gehring dadruch dadurch dass seine Anfrage so überzogene Vorwürfe beinhaltet,

    Ich frage mich allmählich, ob du die Anfrage überhaupt gelesen hast. Ich lese da keine Vorwürfe, sondern schlicht Fragen. Okay, zum Teil dumme Fragen, weil sie sich Herr Gehring mit ein wenig Nachdenken hätte selbst beantworten können. Zum Beispiel die, ob für die Erteilung eines Waffenscheins die Konfession abgefragt wird. Natürlich nicht, das wäre grundgesetzwidrig. Trotzdem - auch eine dumme Frage ist noch kein Vorwurf. Und wenn Fragen in einer parlamentarischen Anfrage etwas suggerieren sollten, dann ist es Sache des Antwortenden, hier klarstellend zu antworten.


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    @kilaya [Zitierfunktion klemmt]:

    Nein, das bedeutet es meines Wissens nicht. Der Status "Prüffall" ist ein offzieller Status, der hier nicht ausgesprochen wurde. Das konnte man am Thema AfD (einzelne Landesverbände) kürzlich ganz gut verfolgen.

    Das "im Hinblick auf eine Eröffnung seines Aufgabenbereichs [...] im Blick behalten" ist mE wohl kaum anders zu verstehen. Was den erwähnten "Aufgabenbereich" angeht, so wird in den vorangehenden Absätzen deutlich, was damit gemeint ist - die Einstufung als Beobachtungsfall, für die das bayerische LfV beim BDD derzeit keinen Anlass sieht.


    Der Status 'Beobachtungsfall' ist nun tatsächlich ein "offizieller Status" was bedeutet, dass gegen solch eine Einstufung auch Rechtsmittel eingelegt werden können (ggf. Klage). Das ist beim Status 'Prüffall' nicht gegeben - es liegt im Ermessen der zuständigen Verfassungsschutzbehörde bzw. des Innenministers als höchstem Dienstvorgesetzen, ob sie prüft. Klagen kann man da allenfalls dagegen, dass solch eine Prüfung öffentlich bekannt gegeben wird. Und genau das war bei der AfD als Gesamtpartei (nicht "einzelne Landesverbände") der Fall - geklagt wurde gegen die Veröffentlichung der Einstufung, nicht die Einstufung selbst. Ein feiner, aber bedeutender Unterschied. Übrigens sind die AfD-Jugend "Junge Alternative" und der völkische Flügel um Bernd Höcke als Beobachtungsfall eingestuft. Auch der thüringische Landesverband (Partei- und Fraktionschef) hat nicht gegen die Einstufung als Prüffall im Dezember 2018 Klage eingereicht, sondern vorsorglich gegen das Ergebnis der Prüfung, sollte es zur Einstufung als Beobachtungsfall führen.

    Zitat

    @kilaya :

    Und da interessiert es den Verfassungsschutz wenig, wenn es da Leute gibt, die als Sportschützen trainieren, wie viele andere auch, sondern ob sie da tatsächlich Tendenzen sehen, dass damit eine Gefährdung einher geht.

    Das ist natürlich richtig und das ist auch gut so. Wobei es mE einen buddhistischen Dachverband durchaus zu interessieren hat, wenn Mitglieder eines ihr angehörenden Vereins es mit ihrem Verständnis von Buddhas Lehre vereinbaren können, schießen zu lernen um sich gegen eine islamische Bedrohung zur Wehr zu setzen. Sei diese nun herbeifantasiert oder nicht - da geht es um angemessenes Handeln im Sinne buddhistischer Ethik, nicht im Sinne juristischer Vorgaben.


    Ansonsten - es war in meinem Beispiel nicht von "bekannten Islamisten" die Rede, sondern von einem Imam, der einer Gemeinde merkwürdige Vorschläge macht. Macht es da wirklich einen Unterschied, wenn der Imam sich Lama nennt, aber der Vorschlag derselbe ist?

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    Ich war noch nie Fan von Nydahl, aber Dein Beitrag hier ist inhaltlich völlig abgedreht.

    Was genau? Dass angesichts von Presseberichten über eine religiöse Gruppierung, deren Guru seinen Anhängern empfiehlt, schießen zu lernen und von denen einige dies im örtlichen Schützenverein auch tun, ein gewählter Volksvertreter eine Anfrage an die Landesregierung richtet, welche Erkenntnisse dort über diese Gruppe vorliegen bzw. wie sie eingeschätzt wird?


    Nur mal so als Gedankenspiel: stell dir vor, in Deinem Wohnort hält in der örtlichen Moschee oder im islamischen Kulturverein ein Imam einen Vortrag, bei dem er auf die Frage, wie man mit der zunehmenden Islamfeindlichkeit hierzulande umgehen soll, den Leuten sagt: lernt schießen. Braucht man, glaube ich, nicht weiter ausführen. Fändest Du da eine solche Anfrage auch "abgedreht"? Oder sind Leute, die sich als "buddhistisch" labeln per se von vornherein über jeden Verdacht erhaben? Muslime aber nicht?


    Was das Zitat "Das BayLfV wird die weitere Entwicklung im Hinblick auf eine Eröffnung seines Aufgabenbereichs jedoch im Blick behalten" angeht, so zeigt es, dass der Teil, den @kilaya zitiert hat, für sich alleine genommen verharmlosend ist. Konkret bedeutet dies, dass der BDD als Prüffall eingestuft ist.


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    Zunächst zu einer Bemerkung von void :


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    Zitat Zitat Algäu online: So fragte der Oberallgäuer Grünen-Landtagsabgeordnete Thomas Gehring beim bayerischen Innenministerium an, ob Nydahl oder der Diamantweg-Buddhismus vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Und ob deren Mitglieder sich in den vergangenen Jahren bewaffnet hätten.

    Zitat

    Zitat

    void : Das ist jetzt doch so überzogen dass es fast schon absurd ist.

    Das ist mE durchaus nicht überzogen, wenn man sich den Kontext ansieht. Kontext ist zum einen die öffentliche Aufforderung Ole Nydahls auf die Frage eines Schülers nach angemessenem Umgang mit dem Islam, schießen zu lernen ("learn to shoot") und zum anderen ein Pressebericht, wonach nach Aussage des Vorsitzenden des Immenstädter Schützenvereins einige im Europazentrum des BDD lebende Schüler Ole Nydahls in seinem Verein trainieren - also wohl dieser Aufforderung nachkommen.


    Auch angesichts von - nach Auffassung der bayerischen Staatsregierung - in der Gesamtbewertung teilweise polemischen, polarisierenden, pauschalisierenden, verkürzenden islamkritischen bis -feindlichen Meinungsäußerungen ist eine solche Anfrage nicht überzogen. Die Auffassung der bayerischen Staatsregierung, die da noch keine Bestrebungen sieht, Verfassungsgrundsätze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen (und deswegen keinen Anlass zur Beobachtung durch den Verfassungsschutz), muss man ja nicht teilen - sie zu erfahren ist auf jeden Fall von Interesse.


    In der Anfrage des Landtagsabgeordneten an die bayerische Staatsregierung ging es konkret darum, ob die Zahl der Anträge auf Waffenschein seit 2008 im Raum Immenstadt/Ldkrs. Oberallgäu zugenommen hat. Hier gab die Bayerische Staatsregierung Entwarnung; Waffenscheine wurden im fraglichen Zeitraum keine ausgestellt und die Anzahl der in diesem Zeitraum ausgestellten sog. 'kleinen Waffenscheine' (für Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen) ist statistisch unauffällig. Anträge werden statistisch nicht erfasst. Dessenungeachtet ist eine solche Anfrage angesichts der oben geschilderten Umstände weder überzogen noch gar absurd - da hat lediglich ein Abgeordneter die durch die einschlägige Presseberichterstattung hervorgerufenen Besorgnisse von Teilen der Bevölkerung ernst genommen.


    Zu kilaya s Zitat aus der Antwort der Staatsregierung auf die Anfrage des Landtagsabgeordneten Gehring: nicht jeder wird den verlinkten Text komplett durchlesen. Von daher wäre es sinnvoll gewesen, bei dem Zitat einen speziellen Satz nicht auszulassen, den ich deswegen hier anfüge:

    Zitat

    Zitat

    Das BayLfV wird die weitere Entwicklung im Hinblick auf eine Eröffnung seines Aufgabenbereichs jedoch im Blick behalten.


    Ein Persilschein bzw. eine Unbedenklichkeitsbescheinung des Verfassungsschutzes ist das jedenfalls nicht. Was nun die anstehende Eröffnung des Ausschlussverfahrens in der DBU angeht, sollte man sich bewusst sein, dass in eben diesem Bundesland Bayern derzeit der Antrag der DBU auf Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts geprüft wird. Es ist sicherlich nachvollziehbar, dass insbesondere die Vorgänge in Immenstadt, die Berichterstattung in der Presse und im Fernsehen (BR) sowie eine solche Anfrage an die Staatsregierung da alles andere als hilfreich sind. Da darf und sollte man sich ruhig die Frage stellen, ob der BDD, der sich strikt weigert, zu den öffentlichen politischen Äußerungen Ole Nydahls unmissverständlich auf Distanz zu gehen (was niemanden, der den BDD etwas näher kennt, verwundern dürfte), dem Ansehen und den Zielen der DBU schadet. Genau das ist laut Satzung der DBU ein Ausschlussgrund.


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