Der Vorstand der DBU hat gerade die Meldung versendet, dass die außerordentliche MV, wo über den Ausschluss des BDD endgültig entschieden werden sollte, abgesagt wird. Damit setzt sich der Vorstand der DBU über einen rechtsgültigen Beschluss der MV hinweg, was rechtlich überhaupt nicht zu begründen und zulässig ist, da ein Ausschlussverfahren eine Sanktion (Vereinsstrafe) ist, die rechtlich völlig anders zu bewerten und zu handhaben ist wie ein selbstentschiedener Austritt.
Ich stimme Deiner vereinsrechtlichen Einschätzung uneingeschränkt zu. Der Vorstand hat mE nicht das Recht, sich über einen eindeutigen Beschluss der Mitgliederversammlung - des höchsten Organs der DBU - hinwegzusetzen und ein Ausschlussverfahren eigenmächtig für beendet zu erklären. Ein Ausschlussverfahren, dessen Verlauf (u.a. eine in jedem Fall zumindest hinreichende Frist, die dem BDD zu Stellungnahme eingeräumt wurde) sowie dessen Abschluss durch Beschlussfassung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung bereits entschieden war. Wobei dieser abschließende Beschluss bereits terminiert und zu seiner Fassung offiziell geladen war.
Ich möchte jedoch Eines zu bedenken geben: ob das Ansinnen, wegen einer Verkürzung der Mitgliedschaft des BDD (um ein Vierteljahr - der BDD hat nach meiner Einschätzung bewusst so lange mit dem Austritt gewartet) aus der gesamten Bundesrepublik eigens nach Heidelberg zu reisen und darüber abzustimmen, bei allen Delegierten unter den durch den Austritt geschaffenen neuen Umständen auf großes Verständnis gestoßen wäre, ist eine andere Frage. Zumal so etwas ja auch die Kassen nicht nur der DBU, sondern auch der Mitglieder belastet. Und nicht jede Kasse ist so wohlgefüllt wie die von Ole Nydahls Stiftung Diamantweg.
Selbst wenn - dies wäre ein Eingehen auf die Provokationen des BDD gewesen. Der Rat der DBU hat sich wohl (mE klugerweise) entschieden, sich nicht auf einen solchen Konfrontationskurs einzulassen. Wie weit diese Entscheidung der Weisheit der Ratsmitglieder oder ihrer realistischen Einschätzung der Bereitschaft der DBU insgesamt, einen solchen Konfrontationskurs zu fahren und ihn womöglich noch weiter zu eskalieren (bzw. welcher Mischung davon) geschuldet ist, sei dahingestellt. Meine Einschätzung: der Großteil der DBU ist froh, diese Leute los zu sein und nicht mehr dasselbe Label mit ihnen zu teilen (und hat den "rechtzeitigen" Austritt des BDD auch erwartet). Und das reicht dann auch.
Wobei es ja auch andere Organisationen gibt, die nun speziell so ihre Probleme mit der dritten sīla haben. Dieser Abgrenzungsprozess hinsichtlich des Labels DBU - anders formuliert in der Frage heilsam oder unheilsam, kusala oder akusala - steht noch aus. Allen in der DBU - zumindest fast Allen - ist klar, dass dieser sein muss und haben die Arbeitsgemeinschaft Ethik reaktiviert, um genau diese Grenze zu definieren. Je schärfer diese Grenze gezogen wird, um so größer der quantitative Substanzverlust. Auch das - die Schärfe der Grenze - ist eine Frage von kusala oder akusala.
Wo da jeder persönlich seine Entscheidungen in diesem Übungsfeld trifft, bleibt notwendig ihm überlassen. Wenn man aber seine Praxis unter anderem darauf ausdehnt, über eine soziale Organisation als Upāya heilsame Wirkungen in die Gesamtgesellschaft hinein zu entfalten, braucht man für diese Praxis hinreichend quantitative Substanz. Und dabei muss man zwangsläufig in Kauf nehmen, dafür Abstriche bei der Qualität zu machen. Es gibt Leute, die schrecken davor zurück und Leute, die das nicht tun. Beides ist respektabel - so lange das Bemühen um gesellschaftliche Wirkungen vom Bodhisattva - Geist getragen ist.
Um zum Thema zurückzukommen. In Sachen Rassismus und Islamophobie ist nun eine Grenze gezogen. Und ja, sie könnte schärfer sein - aber die eigentliche Frage ist doch: ist sie scharf genug? Wenn man dies mit 'ja' beantwortet, kann man sich dem nächsten Problem zuwenden. Und selten löst man diese Probleme "sehr gut" oder wenigstens "gut". Da kann man über ein "befriedigend" schon froh sein. Ich denke, die meisten DBU-Mitglieder werden sich damit dann auch zufrieden geben.