Es ist schon so wie Ellvital geschrieben hat. In den MMK setzt sich Nagarjuna mit der Auffassung zeitgenössischer buddhistischer Philosophen auseinander, die eine inhärente Existenzweise der Phänomene postulierten, indem er die gegenseitige Abhängigkeit aufzeigt an verschiedenen Beispielen. In Kapitel 8 macht er eben an dem Zusammenhang von Täter und Tat deutlich, dass sie keine inhärente Existenzweise besitzen, denn inhärente Existenz bedeutet, dass Phänomene sich nicht gegenseitig beeinflussen können.
Auf der Ebene der letztgültigen Wahrheit sind die Phänomene leer von inhärenter Existenz, von Eigenexistenz, von einer Existenz von ihrer eigenen Seite her.
Auf der Ebene der konventionellen Wahrheit geht es um das abhängige Bestehen der Phänomene. Am Beispiel von Tat und Täter macht Nagarjuna in MMK VIII.12-13 deutlich, dass es einen Täter nur in Abhängigkeit von einer Tat geben kann und umgekehrt. Ohne Tat kein Täter, ohne Täter keine Tat. Und dann muss es noch ein Objekt geben, auf das sich der Täter mit seiner Tat bezieht. Und alle diese drei sind leer von inhärenter Existenz, weil sie abhängig existieren.
Wenn es in Schriften heißt, die Taten sind Illusionen oder sie sind wie Illusionen, dann kann man dies nicht wortwörtlich nehmen, sondern muss dies interpretieren. Was mit diesen Formulierungen zum Ausdruck gebracht wird, ist ja, dass die Taten nicht so existieren wie sie uns erscheinen. Das betrifft aber nicht nur die Taten, sondern alle Phänomene, also auch den Täter.
Gruß Helmut