Darf ich dich bitten, den Begriff „ Geist“ rein buddhistisch zu definieren, ansonsten ich komme nicht zurecht. LG.
Vier von fünf khandha: Gefühl, Wahrnehmung, Geistesformationen und Bewusstsein.
Eine andere Definition von Geist, die in den Schriften zu finden ist, ist: Er ist klar und erkennend. Das heißt der Geist ist immateriell und hat die Funktion, etwas erkennen zu können.
Es gibt aber auch die Aussage des Buddha: Der Geist ist nicht Geist, sondern klares Licht. Diese Bestimmung des Geistes betont, dass er kein Eigenwesen hat, nicht aus sich heraus aufgrund innewohnender Merkmal existiert.
Vier von fünf khandha: Gefühl, Wahrnehmung, Geistesformationen und Bewusstsein.
Und? Das weiß ich doch. Das würde aber nicht die Rückerinnerung ( wie im M 39) erklären.
Die Definition des Geistes kann nicht die Erinnerung oder Rückerinnerung erklären. Das ist auch nicht die Aufgabe der Definition des Geistes.
In MN 39 wird ja nicht der Prozess der Erinnerung erklärt, sondern nur die Voraussetzungen dafür, dass Erinnerung, hier bezogen auf den Bhikkhu, stattfinden und das sind eben die vier Jhanas oder Vertiefungen.