Ist in Ordnung.
Aber um auf die angemessene Art der Nahrungsaufnahme zurückzukommen (und diesen Aspekt der Einsicht mal beiseite schiebend "Wenn der Nahrungsstoff eßbare Speise, ihr Bhikkhus, richtig erkannt ist, ist auch die Begierde nach den fünffachen sinnlichen Genüssen [180] richtig erkannt. ...")
Zitat9. Was haltet ihr davon, ihr Bhikkhus? Würden diese Leute zu ihrer Freude den Nahrungsstoff zu sich nehmen, würden sie zu ihrer Lust den Nahrungsstoff zu sich nehmen, würden sie zu ihrem Genuß den Nahrungsstoff zu sich nehmen, würden sie zu ihrem Vergnügen den Nahrungsstoff zu sich nehmen?" - "Nein, Herr, das ist nicht der Fall."
10. "Würden nicht diese Leute, ihr Bhikkhus, nur eben, bis sie aus der Wildnis herausgekommen, diesen Nahrungsstoff zu sich nehmen?" - "Jawohl, Herr."
Wie wäre es damit, den mittleren Weg hier derart zu definieren, dass auf der einen Seite das Extrem der Sättigung ist und auf der anderen Seite das Extrem der körperlichen Schwäche durch Nahrungsentzug und dass der mittlere Weg sich eben dadurch auszeichnet immer auf dieser dünnen Grenzscheide zwischen Sättigung und körperlicher Schwächung zu verweilen (also sowohl Nicht-Sättigung als auch Nicht-Schwächung), was durchaus intermittierendes Hungergefühl beinhalten kann, aber eben nicht manifeste körperliche Schwäche durch Nahrungsentzug.
Was hältst du davon?
Darauf komme ich aus meiner eigenen Erfahrung bzgl. Sättigung und Fasten und die Auswirkungen die das auf das Gewahrsein hat. Setzt allerdings einen ziemlich gleichförmigen Tagesablauf voraus, was körperliche Betätigung bzw Nicht-Betätigung angeht. Wer z.B. Sport treibt verfängt sich ggf. eher in Extremen mit ggf. entsprechender Auswirkung auf das Gewahrsein.
Und man muss wirklich sehr autonom sein, was den Zeitpunkt der Nahrungsaufnahme und die Art der Nahrung angeht.