Vorab:
Tychiades:
aber dem geht ja bereits der Wille voraus, ein Tier zu halten.
Ich würde hier eher von einer Bereitschaft sprechen. Ist aber auch nicht weiter wichtig.
Ansonsten - es ist auch mir trotz Deiner nachgeschobenen Erläuterung völlig unverständlich, warum Du darauf beharrst, die Beziehung zwischen Mensch und Tier auf ihren juristischen Aspekt zu reduzieren, wo es hier doch um ethische Fragen geht. Die Rechtslage ist hier doch überhaupt nicht Thema. Gesetze sind willkürliche, zeitgebundene Regelungen von Machtverhältnissen. Ich weiss zwar nicht, wie die Rechtslage zu Buddhas Zeiten in Indien aussah, in Rom jedenfalls war sie so, dass der pater familias neugeborene Kinder aussetzen konnte, sie später in die Sklaverei verkaufen konnte und sie ggf. auch mit dem Tod bestrafen durfte. Auch, wenn sie schon volljährig waren. Die sich verändernde Rechtslage ändert zwar neben der juristischen zumeist auch etwas an der moralischen Bewertung solchen Tuns - nicht jedoch an der ethischen. Auctoritas, non veritas facit legem.
Ginge es hier um eine juristische Diskussion, wäre der 'Fall' in eins, zwei Sätzen durch Darstellung der aktuellen Rechtslage, auf die Du mit Rechtsbegriffen wie 'Eigentum', 'Besitz' oder 'Haftungspflicht' beharrlich rekurrierst, zu klären gewesen, ohne jeden weiteren Diskussionsbedarf. Dazu bedarf es nicht einmal eines juristischen Erstsemesters.
Tychiades:
Offenbar ist dir der entscheidenden Unterschied zwischen Personen und Sachen nicht klar.
Der Unterschied zwischen Sachen und fühlenden Wesen ist mir durchaus bekannt. Und ich denke eigentlich, den meisten hier, Dich eingeschlossen. "Offenbar" war dem Gesetzgeber der entscheidende Unterschied zwischen fühlenden Wesen und Sachen nicht klar oder er hielt ihn für irrelevant, so lange es sich bei den fühlenden Wesen nicht um "Personen" handelt. Der einschlägige Begriff ist 'Speziesismus', der hier (wie auch der Name Peter Singer) schon in die Diskussion geworfen wurde.
Tychiades:
Das mit dem Verhältnis Eltern-Kind zu vergleichen ist abwegig.
Meine Analogie zum Rechtsbegriff der Garantenpflicht (mit der ich Dir, zur Erinnerung, lediglich auf Deine Argumentationsebene gefolgt bin, als Du den Eigentumsbegriff hier in die Diskussion eingeführt hast) beschränkte sich zum einen nicht speziell auf das Verhältnis Eltern-Kind. Dafür beschränkte sie sich zum anderen auf einen bestimmten Aspekt dieses Verhältnisses - konkret den durch Verantwortung bestimmten. Das Zitat ist nach meinem Empfinden eine ungerechtfertigte Verabsolutierung meiner Analogie Deinerseits, mit Appell an die Gefühlsebene verbunden. Was ausgerechnet Dein als Beleg angeführtes, auf diesen Satz folgendes Zitat aus dem Lorenz angeht, so ist der Unterschied zur Haftungspflicht bei Kindern übrigens so groß und "abwegig" durchaus nicht. Rechtsgrundlage ist hierzulande übrigens der Paragraph unmittelbar vor dem, den Lorenz da kommentiert.
Komen wir zu etwas Wesentlicherem.
Tychiades:
Die drei Geistesfaktoren bedingen dukkha und alle unsere Handlungen sind davon gefärbt, auch wenn wir sie als heilsam oder unheilsam wahrnehmen. Der Wille erzeugt also die Illusion einer Wirkung, die als heilsam betrachtet wird. Ansonsten erzeugt er nichts.
Warum dann dies:
Tychiades:
Aber mit dem Gehen des Pfades löscht der Pfad dann diesen Willen und die Geistesfaktoren wieder aus
Dass es nur dieses Gehen gibt und niemanden, der geht, ist wohl unstrittig. Aber gibt es denn einen Pfad ohne 'Gehen des Pfads'? Also löscht wohl nicht "der Pfad", sondern das Gehen des Pfades den Willen zum Gehen des Pfades aus. Zumindest stellt sich da mir die Frage: ist nicht auch dies durch den Willen erzeugte "Illusion einer Wirkung, die als heilsam betrachtet wird"? Wird denn tatsächlich etwas ausgelöscht?
Tychiades:
Soweit ich das isshinkaimon verstehe, geht es beim ersten Gebot darum, dass überhaupt kein Gedanke von Auslöschung, von Töten erscheint. Da ist keine Handlung, kein Wille, kein dukkha ...kein Streit.
Das Gebot ist aber für den Fall, dass ein Gedanke aufkommt - und das ist bereits die Unterscheidung von Leben und Tod, von ich und mein, usw.
Hmm. Ich weiss nicht, ob 'Gebot' hier wirklich am Platz ist - für mich wird da einfach etwas konstatiert. Sind wir "inmitten des unauslöschlichen Dharma" nur, wenn kein Gedanke aufkommt? Ist der unauslöschliche Dharma vom Vorhandensein oder Nichtvorvorhandensein unserer Gedanken abhängig?
Um nicht nur zu kritisieren - Ich verstehe hier "Sicht" (見, ken) als das Schlüsselwort. Wenn der Dharma unauslöschlich ist, ist "Sicht von Auslöschung" falsche Sicht und nicht rechte Sicht (正見, shōken) oder rechtes Sehen (kenshō, 見正) - und dieses rechte Sehen wiederum ist das Sehen der 'Natur' (kenshō, 見性), von der in der ersten Zeile des mon die Rede ist. In jeder ersten Zeile aller zehn mon.
Handeln - mit oder gegen die die Gelübde - entspringt dem Denken. Bleibt nur die Frage, ob das Denken der Sicht entspringt oder die Sicht dem Denken.
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