Ich glaube das ist nicht spezifisch für religiöse Organisationen. Das kann auch in Organisation XY passieren. Wenn dort ein Verdacht auf Missbrauch vorliegt und es keine externe oder unabhängige Stelle gibt, die sich damit befasst, dann steht die Geschäftsführung oder der Vorstand vor der Frage: Gehen wir dem Verdacht nach und klären das auf oder kehren wir das unter den Teppich. Ausschlaggebend dafür den zweiten Weg einzuschlagen können Erwägungen sein wie, "Wenn das an die Öffentlichkeit kommt, dann können wir den Laden hier dicht machen."
Bei Unternehmen kommt das sicher vor, ist aber nicht mehr so einfach. In solchen Fällen haftet seit einigen Jahren die Geschäftsführung, der Vorstand persönlich mit seinem Privatvermögen. Das hat in der Praxis vieles verändert.
Liebe Grüße,
Aravind.