Ich finde Buddhadhasas Erklärung dazu ohne Wiedergeburt oder Neugeburt gut.
Wie ist der Zusammenhang zwischen Sankhara-Bewusstsein im Nicht-Wiedergeburt Sinne ?
Und was bedeutet Ender von Bewusstsein, Ende der Sankharas und Ende des Nichtwissens ?
Was bedeutet das Ende der Paticcasamupaddha?
Also in der Worterklärung von palikanon.de finde ich folgendes (aber im Wiedergebutssinne): http://www.palikanon.com/wtb/paticcasamuppada.html
Durch Unwissenheit bedingt sind die Karmaformationen«
(avijiā-paccayā sankhārā).
Dieser Satz besagt, daß alles heilsame und unheilsame Wirken (siehe Karma) in Werken, Worten und Gedanken durch Unwissenheit und Verblendung bedingt ist.
Mit Karmaformationen (sankhāra) nämlich sind hier die karmisch heilsamen und unheilsamen Willenstätigkeiten (siehe cetanā) gemeint, kurz gesagt das Karma, oder Wirken, wobei ich ganz ausdrücklich betonen möchte, daß - trotz aller Theosophie und der vielen dadurch irregeleiteten Abendländer - Karma niemals etwas anderes bezeichnet als eben moralisches oder immoralisches Wirken, d.i. die die Ursache zu günstiger oder ungünstiger Wiedergeburt bildenden erwähnten Willenstätigkeiten. Über Nichtwissen oder Verblendung siehe avijjā.
Wieso nun sind die Karmaformationen durch die Unwissenheit bedingt? Was die unheilsamen (akusala), d.i. die mit Verblendung, Gier oder Haß verbundenen Karmaformationen anbetrifft, so sind diese stets und unter allen Umständen durch die gleichzeitig anwesende und untrennbar damit verbundene 'Unwissenheit' bedingt. Daher sagt man, daß die Unwissenheit für die unheilsamen (akusala) Karmaformationen eine Bedingung ist im Sinne des Zusammenentstehens (sahajāta-paccaya, siehe paccaya), des Verbundenseins usw. - Auch als Anlaß (upanissaya-p.) mag die Unwissenheit eine Bedingung sein, wenn z.B. die Verblendung einen Menschen veranlaßt, eine üble Tat zu verüben, zu töten, stehlen usw. In diesem Falle ist die Unwissenheit der vorangehende 'direkte Anlaß' (pakati-upanissaya-p.) während sie auch als indirekter Anlaß u. zw. als Objekt unseres Denkens, die Bedingung (ārammanûpanissaya-p.) bilden kann, wenn man sich z.B. eines auf Verblendung beruhenden sinnlichen Genusses erinnert und einem beim Nachdenken darüber Begierde oder Verstimmung und Ärger aufsteigt.
Für die heilsamen (kusala) Karmaformationen kann die Unwissenheit stets nur die Bedingung im Sinne eines 'Anlasses' sein, nie im Sinne des Zusammenentstehens, denn Heilsames kann nie mit Unheilsamem verbunden sein. - Einen direkten Anlaß (pakati-upanissaya) bildet sie, wenn man z.B. aus Ich-Verblendung und Dünkel sich anstrengt, die Vertiefungen zu gewinnen und man diese Vertiefungen und die Erlösung dann wirklich demzufolge erringt. - Einen Anlaß als Objekt (ārammanupanissaya) bildet sie, wenn man z.B. über die Verblendung als Objekt nachdenkt und sie dann als die Wurzel alles Leidens erkennt, sich von ihr abwendet und schließlich den Pfad erreicht.
2. »Durch die Karmaformationen bedingt ist das Bewußtsein«
(sankhāra-paccayā viññānam)
besagt, daß die als Karma geltenden heilsamen und unheilsamen Willenstätigkeiten die dem Samen vergleichbare eigentliche Ursache und Hauptbedingung sind für die Wiedergeburt, d.i. für die nach dem Tode im neuen Mutterleibe aufkeimenden Daseinsgruppen, deren Hauptrepräsentant das Bewußtsein ist. Alles karma-gewirkte Bewußtsein, z.B. Sehbewußtsein, aber, ebenso wie alle damit verbundenen Geistesfaktoren, sind moralisch indifferent. Vom Momente der Empfängnis ab funktioniert dieses karma-gewirkte Bewußtsein des im Mutterleibe befindlichen embryonalen Lebewesens.
Mit Beziehung auf die unzutreffende Auffassung von dem Paticcasamuppāda als 'einem einzigen karmischen Momente' und der Gleichzeitigkeit der 12 Glieder (Dr. Dahlke), möchte ich besonders hervorheben, daß die hier gegebene Auffassung von der Verteilung der Paticcasamuppāda-Formel auf 3 Leben nicht nur von alters her ausnahmslos von allen Schulen des Buddhismus und allen Kommentaren gelehrt wurde [*], sondern daß sie sich auch durchaus mit den in den Sutten gegebenen Erklärungen deckt. So heißt es z.B. wörtlich in Nidāna-Samyutta: »Sind 'Unwissenheit' (1) und Anhaften zur Erlöschung gelangt, so kommt es weder zu karmisch-verdienstvollem, noch unverdienstvollen, noch unerschütterlichen (den Vertiefungen der unkörperlichen Sphäre angehörenden; siehe puññā) 'Karmaformationen' (2), und kein 'Bewußtsein' (3) kann mehr in einem neuen Mutterleibe erscheinen«. Ferner: »Würde kein Bewußtsein (3) mehr im Mutterleibe erscheinen, möchte da wohl in diesem Falle das 'Geistige und Körperliche' (4) zur Entfaltung kommen?«
Der Buddha lehrte den P. nicht etwa zum Zwecke spekulativer Geistesgymnastik, sondern eben bloß um zu zeigen, wie es durch die Unwissenheit und Verblendung zu diesem gegenwärtigen Dasein und Leiden gekommen ist, und wie es nach Aufhebung von Unwissenheit und dem dadurch bedingten Begehren und Anhaften zu keiner neuen Wiedergeburt mehr kommt und so der Stillstand des Daseinsprozesses und die Erlöschung alles Leidens verwirklicht wird.