Im 42.Vers der Ratnavali gibt Nagarjuna eine Definition des Nirvana:
Wenn Nirvana keine Nicht-Dinghaftigkeit aufweist, wie könnte es dann dinghaft sein? Nur die Auslöschung des Irrglaubens an Dinge und Nicht-Dinge gleichermaßen wird als Nirvana bezeichnet." (J.Hopkins, Nagarjunas Juwelenkette, übersetzt von E.Liebl, Kreuzlingen/München 2006, S.168)
Dinghaftigkeit und dinghaft sowie Dinge und Nicht-Dinge haben in diesem Kontext die Bedeutung von inhärenter Existenz. Der erste Satz sagt also aus, dass das Nirvana weder inhärent nicht-existent noch dass es inhärent existent ist. Wie alle Phänomene besitzt das Nirvana keine inhärente Existenz, weil es abhängig existiert.
Der zweite Satz besagt, dass Nirvana in dem Auslöschen des Irrglaubens an inhärente Existenz besteht. Nirvana ist also abhängig vom Verlöschen dieses Irrglaubens.
In einer Übersetzung dieses Verses direkt aus dem Tibetischen ins Deutsche lautet er:
Wenn Nirvana kein inhärentes Nicht-Ding ist,
wie kann es ein inhärentes Ding sein?
Nirvana ist das Ende des Festhaltens
an inhärenten Dingen und Nicht-Dingen.