narr:
ZitatMeines Wissens nach, war der gemeinnützige Zweck u.a. das Tibetische Zentrum. Ein Schelm, der Böses denkt...
Da ist nichts Böses dabei.
Die Verbandelung zwischen Verein & gGmbH ist völlig normal und legal.
Die gGmbH ist der Wirtschaftszweig des Vereins.
Die meisten Probleme entstehen aus diversen Zwickmühlen.
Die sind vielschichtig.
Zum Beispiel ist es äußerst bedauernswert, wenn am Ende Plätze freibleiben.
Das ist aber nicht vorhersehbar und planbar.
Man könnte höchstens kurzfristig die Türen noch aufmachen mit einem sehr vergünstigten Preis.
Ich weiß aber nicht mal, ob das ordnungsrechtlich erlaubt ist.
Reguläre Ticketkäufer könnten sogar Klagerecht haben.
Der Background ist meist ziemlich verzwickt, auch vom Gesetz her.
Im allgemeinen, finde ich, daß die Probleme damit beginnen, daß die Zentren oft überdimensioniert sind.
Es ist halt das Bedürfnis nach Präsentation. Aber dies hat nicht nur individuelle Gründe.
Kagyü möchte viele Menschen erreichen aus Gründen des Mahayana-Gedankens.
Der Zustrom ist aber meist nur temporär. Das sind Dinge die nicht so vorhersehbar sind.
Mit freundlichen Grüßen !