MonikaMarie1:Der Irrtum besteht m.E. ja darin, dass ich glaube, ein Recht zu haben, mich zu ärgern oder Anstoß zu nehmen.
Warum soll das ein Irrtum sein ? Die Frage ist nicht ob ich glaube, dass ich ein Recht habe mich zu ärgern sondern ob ich glaube, dass es nützlich ist mich zu ärgern. In dem Moment wo der Ärger mit mir macht was er will, wo es also diese Fremdbestimmung gibt, ist er nur noch dann nützlich wenn man aus diesen Erfahrungen lernt, so wie Du es ja beschrieben hast, liebe Monika. Ich empfinde das Schreiben darüber im Übrigen auch als recht nützlich, betrachtet man den Ärger doch etwas distanzierter.
Peeter:Recht auf Ärger ?
Ist es ein Unrecht, sich zu ärgern ?
Siehe meine Bemerkung zur Nützlichkeit.