Jikjisa:Kannst du diese Aussagen mal mit Zitaten belegen ?
Mit Sutten Zitaten kann ich nicht aufwarten, aber in der Abhidhamma Literatur steht geschrieben:
Karma Bedingung
Die Karma Bedingung besteht aus weltlichem, heilsamen oder unheilsamen Willen (cetana), der sich in Form von heilsamen oder unheilsamen körperlichen, sprachlichen oder geistigen Handlungen äußert.
Diese Bedingung ist von zweierlei Art:
1) Als heilsames oder unheilsames Karma ist es eine Bedingung für die daraus entstehenden Karma Resultate (vipaka) in diesem oder im späteren Leben.
2) Als verbundenes Phänomen ist es eine Zusammen-Entstehung-Bedingung* für die anderen Phänomene.
a) Heilsames oder unheilsames Karma ist für die (später erscheinenden) Karma gewirkten geistigen Gruppen (Gefühl, Wahrnehmung, Geistfaktoren, Bewusstsein) und für die körperlichen Phänomene in Folge aufgespeicherten Karmas (katatta**) eine Bedingung auf dem Weg von Karma.
b) Karmischer Wille ist für die damit verbundenen (zusammen-entstehenden) Phänomene und für die dadurch produzierten körperlichen Phänomene eine Bedingung auf dem Weg von Karma.
* Kontakt-Gefühl Wahrnehmung
** bezieht sich auf akkumuliertes heilsames oder unheilsames Karma, welches bis jetzt noch keine Karma Resultate (vipaka) bewirkt hat.
hedin