bel:Das Problem ist, daß dem "Subjekt" völlig unterschiedliche Prädikate zugewiesen werden können, die jeweils in einem (aber jeweils unterschiedlichen) und nur in diesem Betrachtungsrahmen stimmig sind. Damit sind die Prädikate Ergebnisse des Betrachtungsrahmens.
Ja, ein Problem erscheint mir das aber nur, wenn man darum nicht weiß und es nicht berücksichtigt.
bel:Dies wäre nur ein Betrachtungsrahmen.
Der andere wäre, "Subjekt" als "Gattung" zu begreifen, als allgemeines Bewegungsmuster.
Ja, sicher. Aber ein für einen bestimmten Bereich zweckmäßiger. Wenn die Justiz bspw. feststellen will, ob eine bestimmte Handlung eines bestimmten Subjekts den Tatbestand des § 127 StGB (sprich: Diebstahl) erfüllt, woraus, im Falle der Tatbestandsgemäßheit, das betreffende — und nur dieses — Handlungssubjekt, das durch sein Handeln quasi festgestelltermaßen eine rechtswidrige Tat gesetzt hätte, bestimmte Rechtsfolgen zu gewärtigen hätte, dann wäre es doch eher unzweckmäßig nicht auf die — klass. aristotelisch gesprochen — πρῶτέ οὐσία, d. h. das konkrete Individuum, und stattdessen auf die δεύτερα οὐσία, d. h. die Spezies Mensch, von der das Individuum ist, zu blicken oder gleich gar keines anzunehmen.
Natürlich hat beides jeweils seine Berechtigung und ist auch nicht einfach isoliert voneinander. In einem anderen Zusammenhang wird in einem Videovortrag — in echt stehe ich ja leider nicht in Kontakt mit ihm — von Abt Muhō, wo es, wenn ich mich jetzt recht entsinne, beiläufig darum ging, dass man ganz streng genommen eigentlich niemanden töten könne, da man den Buddha nicht töten kann und wir nicht verschieden vom Buddha sind, natürlich von einem anderen Subjekt die Rede als im obigen Fall. Dieser Rahmen bzw. diese Betrachtungsweise ist m. W. ja durchaus der buddh. Tradition gemäß, Muhō Nölke hat das ja nicht erfunden. Gleichwohl wäre es für Abt Muhō gemäß diesem Vortrag selbstverständlich auch völlig wahnsinnig, daraus zu folgern, dass man diese Sicht und diese Subjektzuschreibung (oder "-auflösung") dazu benutzen kann, um sich quasi "auszutoben", da das gewöhnliche Verständnis, das auch auf einer bestimmten Betrachtungsweise und einer bestimmten Art von Subjekt basiert, nicht der letzten Wirklichkeit entspricht. (Obwohl so etwas, auf dieser Basis, durchaus als Rechtfertigung für die eine oder andere Schandtat herhalten musste.)