Kann mir jemand diese Bedingung näher erläutern?
(13) »Das (vorgeburtliche) 'Karma' (kamma-p.) oder Wirken (Wille) ist für die karmagewirkten (gegenwärtigen) geistigen Gruppen (Gefühl, Wahrnehmung usw.) und die karmageborenen körperlichen Dinge (z.B. Sinnenorgane) eine Bedingung im Sinne von Karma. - Auch der (mit einem karmischen Bewußtsein) zusammenentstehende Wille ist für die damit verbundenen geistigen Dinge und die dadurch entstandenen körperlichen Dinge (z.B. körp. oder geist. Äußerung) eine Bedingung im Sinne von Karma" (Patth.), doch sind diese Dinge nicht etwa als Karmawirkung (vipāka) aufzufassen.