Abwehrhaltungen gegen Lehrerkritik

  • Just wow. Nun ist mir auch klar warum die DBU beim Hamburger Lama nicht in der Lage war schützend einzugreifen. Man hat keinerlei Problembewusstsein.

  • Just wow. Nun ist mir auch klar warum die DBU beim Hamburger Lama nicht in der Lage war schützend einzugreifen. Man hat keinerlei Problembewusstsein.

    Der Artikel ist doch von 2017 und damals war Gunnar Gantzhorn Vorsitzender der DBU - das ist er dich schon lange nicht mehr.


    Man hat in der Zwischenzeit viel an Problembewustsein und Lösungsansätzen entwickelt:


    Als DBU setzen wir uns seit einigen Jahren intensiv in verschiedenen Gremien mit dem Thema Missbrauch auseinander und haben festgestellt, dass es einigen buddhistischen Gemeinschaften und Traditionen leider an verlässlichen Strukturen und sicheren Vorgehensweisen mangelt, um Missbrauch ansprechen und einschränken zu können. Deshalb erfahren Betroffene oder Whistleblower Denunziationen, wenn sie auf die Missstände aufmerksam machen möchten.

    Als DBU sind wir uns dieser Problematik bewusst und haben deshalb für unsere Mitgliedsgemeinschaften und Einzelmitglieder eine Freiwillige Ethische Selbstverpflichtungerarbeitet und mehrheitlich auf der DBU-Mitgliederversammlung verabschiedet. Viele unserer Mitgliedsgemeinschaften sind ihr schon beigetreten, einige haben sich eigene Ethik-Richtlinien gegeben; wir werben derzeit um weitere Beitritte der Mitgliedsgemeinschaften zur Selbstverpflichtung.

    Außerdem haben wir Vertrauenspersonen für Missbrauchsopfer benannt, die bereits wertvolle Gespräche führen konnten. Weitere Maßnahmen (wie Aufklärungsarbeit, Dokumentation von Fällen) bringen wir mit Hilfe der Arbeitsgemeinschaft Ethik der DBUderzeit auf den Weg.


    Die DBU ist entschlossen, den Weg der Aufklärung über Missbrauch und sexualisierte Gewalt, der Aufarbeitung vergangener und der Verhinderung neuer Fälle weiterzugehen. Strukturen, Praktiken und Denkweisen, die Missbrauch ermöglichen, müssen sich ändern. Wir bitten alle Einzelmitglieder und Mitgliedsgemeinschaften der DBU, uns dabei zu unterstützen.

    Es gibt also etliche Leute die sich da sehr engagiert haben. Es mangelte nicht am Problembewußtsein sondern an etwas anderem. Erstens hat sich an dem letzten Fall gezeigt, dass sich im Zweifelsfall große Mitgliedsgemeinschaften nicht hineinregieren lassen. Sich die Maßnahmen also nicht durchsetzen lassen. Und zweitens gibt es personelle Verflechtungen - wenn jemand der was aufklären soll gleichzeitig hohes Mitglied genau der Organisation ist, gibt es hinderliche Intetessenkonflikte.


  • Tja, der Gunnar Ganzhorn, schrieb dies, handelte aber anders. Nicht zuletzt durch ihn konnte der Diamantweg grossen Einfluss auf die DBU gewinnen. Der sexuelle Missbrauch, den Nydahl begann, vergessend. Er war wohl ein Anhänger Nydahls. Er hat das immer verheimlicht, hat aber wohl Zuflucht bei Nydahl genommen. Wenn der eigene Guru eine Täter ist, ist es halt nochmal eine völlig andere Sache.


    Die Ethische Selbstverpflichtung ist ein stumpfes Schwert. Es sind keine Sanktionen vorgesehen, wenn jemand gegen sie verstößt. Dann zucken die Verantwortlichen in der DBU nur mit den Schultern. Ihnen sind die Hände gebunden.


    Und die damals eingesetzten Ansprechpartner haben ebenfalls versagt: Frau Nett und Frau Jeuter hatten aus Karma Kagyü kommend, direkt mit dem Missbrauch durch Lama Dawa in Hamburg zu tun und agierten dann nicht im Interesse des Opfers, sondern schützten letztlich den Täter. Er gehörte ja zur selben Gruppe wie man selbst.


    Statt aus der Sache zu lernen und unabhängige Missbrauchsbeauftragte einzusetzen , sind nun wieder Buddhistinnen und Buddhisten beauftragt. Und Frau Jeuter ist sogar die „Chefin“ dort. Ich kann da nur den Kopf schütteln.

    "Es gibt nur eine falsche Sicht: Der Glaube, meine Sicht ist die einzig richtige."

    Nagarjuna / 塞翁失馬焉知非福

  • Just wow. Nun ist mir auch klar warum die DBU beim Hamburger Lama nicht in der Lage war schützend einzugreifen. Man hat keinerlei Problembewusstsein.

    Ich sehe eigentlich keine Chance, null Komma null, unabhängig davon, wer in der DBU das Sagen hat. Ich habe eine sehr interessante Monografie von der Universität Wien gefunden: eine Masterarbeit mit dem Titel „Wenn Schwäne im Wasserlilienteich schwimmen: Sexueller Missbrauch im tibetischen Buddhismus“. Darin zeigt der Autor klar und ausführlich auf, dass das gesamte Problem tief verwurzelte strukturelle Ursachen hat und niemand wirklich daran interessiert ist, die ganze Wahrheit zunächst einfach nur wahrzunehmen, da es um ein riesiges Geschäftsmodell geht. Jegliche Kritik wird im Keim erstickt.

    Es würde so weitergehen; das Problem liegt in der Natur des Menschen. Wenn jemand tatsächlich glaubt, er werde erleuchtet – wie es eine meiner Bekannten ausdrückte –, und dabei stets bereit ist, mit allen möglichen Lehrern zu schlafen, aber über das Wesen der Leerheit im Mahayana nicht sprechen will, weil ihr Lehrer ihr sagte, es sei noch nicht für sie bestimmt, dann ist jede weitere Kommunikation sinnlos. Den Dalai Lama betrachtete sie als die Verkörperung irgendeiner Gottheit, sodass sachliche Kritik hier fehl am Platz war. Da ist nichts zu machen.

    Ein Leben ohne Selbsterforschung verdiente gar nicht gelebt zu werden.

    Sokrates

  • Unschuldsvermutung ist keine Abwehrhaltung, sondern eine Grundlage unseres Rechtsverständnisses, auch wenn sie leider zu oft dazu führt, dass viele Sexualstraftäter ungeschoren davon kommen, da sich ihre Taten selten zweifelsfrei beweisen lassen. Sollte sie deshalb bei Sexualstraftaten nicht mehr gelten? (keine rhetorische Frage)


    Es ist auch keine Abwehrhaltung, wenn man moralische und sittliche Auffassungen anderer Kulturen oder Zeiten zur Kenntnis nimmt, und diesen Kontext mit in Betracht zieht, wenn es um eine moralische (nicht strafrechtliche) Verurteilung oder Nicht-Verurteilung von Verhaltensweisen oder Taten geht. Beispiel: Päderastie im antiken Griechenland. Nach unserer derzeitigen Rechtssprechung würden die griechischen Männer, die sexuelle Beziehungen zu Knaben hatten, im Gefängnis landen. Haben sie aber aus ihrem damaligen Moral- und Rechtsverständnis heraus falsch gehandelt? Kann man sie heute moralisch verurteilen?


    Rechtsauffassungen und moralischen Empfinden sind einem ständigen Wandel unterworfen. Und nicht zuletzt ist es eine Frage der herrschenden Macht, wie und was bewertet wird. (Dazu als Lektüre: Sexualität und Wahrheit von Michel Foucault)


    Es ist nicht hilfreich, wenn Argumente für einen Lehrer, der sexueller Übergriffe verdächtigt wurde, als Abwehrhaltung bezeichnet werden. Sollten diese Menschen trotz des Verdachtes keinen prüfenden, wohlwollenden, neutralen Blick verdienen?


    Sobald, und das ist auch Teil der Wahrheit, nur der Verdacht aufkommt, jemand könnte sexuellen Missbrauch begangen haben, sind Ruf und berufliche Existenz meist stark beschädigt, und zwar unabhängig davon, ob sich ein Verdacht bewahrheitet oder nicht. Es bleibt immer etwas hängen. Das ist fatal. Und wenn jeder, der versucht, einen solchen Verdacht aus dem Weg zu räumen oder zumindest genau zu prüfen, quasi mit-verdächtig oder als blind, devot, dumm bezeichnet wird, so hat das mit einem wohlwollenden, gerechten oder zumindest neutralen Blick auf ein Geschehnis nichts mehr zu tun, sondern eher mit moralischem Furor.

    Das ist denn doch nur der Abendwind, der heute mit ordentlich verständlichen Worten flüstert.

  • Unschuldsvermutung ist keine Abwehrhaltung, sondern eine Grundlage unseres Rechtsverständnisses, auch wenn sie leider zu oft dazu führt, dass viele Sexualstraftäter ungeschoren davon kommen, da sich ihre Taten selten zweifelsfrei beweisen lassen. Sollte sie deshalb bei Sexualstraftaten nicht mehr gelten? (keine rhetorische Frage)


    Der Kriminologe Christian Pfeiffer hat in seiner neuen Publikation Daten und Erhebungen der Jahre 2014 bis 2016 ausgewertet. "Von Hundert Frauen, die vergewaltigt werden, erlebt nur etwa eine einzige eine Verurteilung", hat er herausgefunden.

    Erstmal ist es so , dass 85 Prozent alle vergewaltigten Frauen keine Anzeige erstellen und wenn sie es tun, dann wird - wenn Aussage gegen Aussage steht, das Verfahren eingestellt.


    Während man da einen Gericht so eine starke Beweislast und Unschuldvermutung zugestehen mag, ist es nicht gut, den 99 Frauen die da vergewaltigt wurden ohne eine Verurteilung vorweisen zu können, zu verbieten den Täter zu benennen und da innerhalb einer Institution einen eigenen nicht-gerichtlichen Prozess der Wahrheitsfindung in Gang zu bringen. Natürlich kann man auch da Fehler machen und falsche Aussagen können Existenzen vernichten.

  • Während man da einen Gericht so eine starke Beweislast und Unschuldvermutung zugestehen mag, ist es nicht gut, den 99 Frauen die da vergewaltigt wurden ohne eine Verurteilung vorweisen zu können, zu verbieten den Täter zu benennen und da innerhalb einer Institution einen eigenen nicht-gerichtlichen Prozess der Wahrheitsfindung in Gang zu bringen. Natürlich kann man auch da Fehler machen und falsche Aussagen können Existenzen vernichten.

    Ja, das sehe ich genau so. Mir ging es hier darum, ob grundsätzliches Wohlwollen, eine genaue Prüfung und auch Versuche, Erklärungen für ein Verhalten zu finden, schon als Abwehrhaltung bezeichnet werden sollten, oder ob sie nicht vielmehr im Sinne einer auch außergerichtlichen Unschuldsvermutung gerade aus buddhistischer Perspektive geboten sind. Mir ist die Empörungsdynamik in solchen Fällen unheimlich.

    Das ist denn doch nur der Abendwind, der heute mit ordentlich verständlichen Worten flüstert.

  • Natürlich kann man auch da Fehler machen und falsche Aussagen können Existenzen vernichten.

    Falsche Aussagen, aber auch Missverständnisse und subjektiv unterschiedliche Interpretationen einer Situation, und nicht zuletzt auch das eskalierende Weiterverbreiten von Skandalnachrichten, die den oben genannten moralischen Furor auslösen. Bei dieser Empörungsdynamik wird aus dem Verdacht schnell eine Gewissheit, aus der Belästigung ein Missbrauch, aus dem Missbrauch die Vergewaltigung und insgesamt daraus schnell ein generelles Strukturproblem der jeweiligen Institution, ja die Institution selbst zum generellen Problem.

    Das ist denn doch nur der Abendwind, der heute mit ordentlich verständlichen Worten flüstert.

    3 Mal editiert, zuletzt von Thorsten Hallscheidt ()

  • Mir ging es hier darum, ob grundsätzliches Wohlwollen, eine genaue Prüfung und auch Versuche, Erklärungen für ein Verhalten zu finden, schon als Abwehrhaltung bezeichnet werden sollten

    Ich habe diesen Thread nicht eröffnet, um solche Sachen zu diskreditieren, und auch nicht, um mich über "Empörungsdynamik" zu empören. Mich interessiert eben nur irrationale Abwehrhaltungen, und zwar die von angeblich weisen Buddhisten und vor allem ihren Titelträgern, die nicht sehen, was vor ihren Augen passiert bzw. bestreiten, was nicht mehr bestreitbar ist. Dazu zählt für mich auch das reflexartige Pochen auf die "Unschuldsvermutung" bzw. das Fehlen einer strafrechtlichen Verurteilung, wenn es natürlich überhaupt nicht darum geht.

  • Dazu zählt für mich auch das reflexartige Pochen auf die "Unschuldsvermutung"

    Was heißt hier schon reflexartig. Das ist nun mal die Grundlage. Und auch Frauen sind nicht per se davon ausgenommen, Dinge falsch zu bewerten oder zu lügen, oder siehst Du das anders?

    Dass wir noch immer in einer patriarchalen Arschlochgesellschaft leben, in der Männer dominieren und Frauen sehr oft strukturell benachteiligt, misshandelt und getötet werden, ist für mich wahrscheinlich ebenso unerträglich wie für Dich.

    Das ist denn doch nur der Abendwind, der heute mit ordentlich verständlichen Worten flüstert.

  • Wer „Empörungsdynamik“ erzeugt, sollte sich nicht wundern eine Wahrheit zu lesen, die er für sich nicht gesehen hat. Erkennbar an der Rechtfertigung oder Abweisung des Gesehenen. Festhalten wollen, an der eigenen Meinung.

  • Die Unschuldvermutung ist eine der Grundlagen des Rechtsstaats - aber die hat auch einen ganz schönen Preis haben.


    Nimmt man nur dann eine Vergewaltigung an, wenn ein Gericht das festgestellt hat, dann liegt man in 1% der Fällen richtig und in 99% falsch.


    Folgt man der Strategie "Trau der Frau" dann liegt die Wahrscheinlichkeit da falsch zu liegen und einer Falschbeschuldigung aufzulegen bei 3%.


    Rein intuitiv macht es also Sinn eher der Frau zu trauen.

  • void

    ich möchte hier einen Kommentar aus dem von mir verlinkten Zeit Artikel anbringen, den ich beachtenswert finde:

    Zitat

    "Der Anteil der Falschbeschuldigungen bewegt sich im einstelligen Prozentbereich (3%)"

    Die zugrundeliegende Studie bezieht sich auf 100 untersuchte Fälle in einem einzigen Amtsgericht und ist wissenschaftlich wertlos. Die Wahrheit ist, dass wir die Rate der Falschbeschuldigungen nicht kennen, da die absolute Mehrzahl der Verfahren entweder nicht vor Gericht landet oder dort aus Mangel an Beweisen keine eindeutige Entscheidung stattfindet. Die 3% beziehen sich auf Fälle, in denen am Ende eine tatsächliche Verurteilung wegen Falschbeschuldigung erfolgte.

    Gleichzeitig heißt es:

    "Nur ein Prozent aller Vergewaltigungen wird tatsächlich verurteilt."

    Hier wird die Argumentation zur Rate der Falschbeschuldigung plötzlich ins Gegenteil verkehrt. Es wird einfach vorausgesetzt, dass JEDE Anzeige, unabhängig davon, ob sie vor Gericht verhandelt wurde und mit welchem Ergebnis, eine Vergewaltigung war, während als Falschbeschuldigungen nur die tatsächlichen Verurteilungen zählen. Und begründet wird das dann mit der niedrigen Falschbeschuldigungsrate, also einem perfekten Zirkelschluss.


    Sexualisierte Gewalt: Zum Schweigen gebracht
    Wirft eine Frau einem Mann öffentlich sexualisierte Gewalt vor, wird schnell auf die Unschuldsvermutung gepocht. Die ist wichtig. Doch sie macht Betroffene…
    www.zeit.de

    Das ist denn doch nur der Abendwind, der heute mit ordentlich verständlichen Worten flüstert.

  • Was heißt hier schon reflexartig. Das ist nun mal die Grundlage. Und auch Frauen sind nicht per se davon ausgenommen, Dinge falsch zu bewerten oder zu lügen, oder siehst Du das anders?

    Natürlich nicht. Aber wir reden hier ja von jahrzehntelangen Serientätern, wo es längst völlig irrelevant ist, ob die eine oder andere Frau eventuell übertrieben hat, oder ob ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Und trotzdem wird noch heute, hier in diesem Forum, so was behauptet.

  • Mir ging es hier darum, ob grundsätzliches Wohlwollen, eine genaue Prüfung und auch Versuche, Erklärungen für ein Verhalten zu finden, schon als Abwehrhaltung bezeichnet werden sollten

    Ich habe diesen Thread nicht eröffnet, um solche Sachen zu diskreditieren, und auch nicht, um mich über "Empörungsdynamik" zu empören. Mich interessiert eben nur irrationale Abwehrhaltungen, und zwar die von angeblich weisen Buddhisten und vor allem ihren Titelträgern, die nicht sehen, was vor ihren Augen passiert bzw. bestreiten, was nicht mehr bestreitbar ist. Dazu zählt für mich auch das reflexartige Pochen auf die "Unschuldsvermutung" bzw. das Fehlen einer strafrechtlichen Verurteilung, wenn es natürlich überhaupt nicht darum geht.


    Und dann kommt die aktive Verteidigung von Tätern hinzu, das Decken von Taten, das Verschleiern, die noch lehren. Ihnen wird so die Möglichkeit gegeben, weiter Schaden anzurichten.

    "Es gibt nur eine falsche Sicht: Der Glaube, meine Sicht ist die einzig richtige."

    Nagarjuna / 塞翁失馬焉知非福

  • Die Unschuldsvermutung ist eine Grundlage unseres Strafrechts. Wenn aber innerhalb eines Sanghas ein Lehrer kritisiert wird, dann muss dem nicht eine strafrechtliche Angelegenheit vorangegangen sein. Entsprechend muss ich als nicht-Jurist auch nicht prüfen ob ein Vorwurf so klar belegt ist dass er den hohen Hürden einer strafrechtlichen Verurteilung genügt.


    Das Strafrecht löst nur einige problematische Fälle für die buddhistische Gemeinschaft (etwa wenn Täter hinter Gitter können). Eine Gemeinschaft muss jedoch auch anderes beachten. Wie umgehen mit Vorwürfen die strafrechtlich verjährt sind. Wie umgehen mit belegten Vorwürfen die aber nicht zu strafrechtlichen Verwicklungen führen (vgl. Rammstein). Wie umgehen mit Tätern die ihre Strafe abgesessen haben und eigentlich auch der Resozialisierung bedürfen, etc.


    Hier am Ort gibts gerade Vorwürfe gegen eine Kindergärtnerin die körperlich gewalttätig wurde gegenüber den Kindern. Es ist unklar ob das Gerichtsfest belegbar ist. Ich habe keinen Zweifel an den Vorwürfen. Als Pädagogin sollte diese Frau nicht mehr zurückkehren. In diesem Fall gibt’s Optionen auf einen Schreibtischjob. Wer weiß wie sich die Lage entwickelt. Man darf aus meiner Sicht die Person aber nicht in Situationen bringen wo sie wieder Kindern gegenüber gewalttätig werden kann.


    Eine gut funktionierende Institution ist in der Lage gewisse Probleme außerhalb des Strafrechts zu regeln, sofern das Strafrecht das zu grobe Schwert ist.


    Strafrechtsrelevantes muss natürlich zur Anzeige gebracht werden.


    Ist der Lehrer ein kleiner Monarch oder Fürst, dann hat die Institution ein eklatantes Defizit. Jede institutionelle machtposition muss mit Checks and Balances ausgestattet sein.

  • Übrigens gilt auch die Unschuldsvermutung für die Person die die Vorwürfe erhebt. Denn die Reaktion der Lehrer-Verteidiger (und damit lehre ich zum Thema des Fadens zurück) ist ja oft die die Vorwürfe als Verleumdung zu bezeichnen.

  • Christopher, Hendrik

    Denkt ihr, es gibt irgendeinen gesellschaftlichen Bereich, in dem Missbrauch nicht potenziell möglich wäre? Warum sollte der Buddhismus hier eine Ausnahme darstellen? Mich wundert nicht, dass es innerhalb von Strukturen, die ein Machtgefälle darstellen, immer wieder zu Missbrauch kommt. Ich kenne die Statistiken nicht, aber ich denke, dass es im Vergleich zu anderen Institutionen oder gesellschaftlichen Bereichen im Buddhismus möglicherweise seltener passiert – allein schon wegen der ethischen Ausrichtung (Ahimsa). Aber vielleicht ist das auch nur ein frommer Wunsch. Ich glaube jedenfalls nicht, dass ausgerechnet im Buddhismus der Grad der Vertuschung höher wäre, als anderswo.


    Was mich manchmal etwas frustriert, ist folgendes: wenn ein religiöses Oberhaupt, ein Lehrer, oder auch nur ein Praktizierender in irgendeiner Art und Weise kriminell wird, wird das oft mit einer medialen Generalkritik an der Institution beantwortet, auf die oft Austritte folgen (zum Beispiel in der katholischen Kirche). Im Gegenteil dazu führen aber Handlungen, die weit über das normale Maß positiv in der Gesellschaft wirken, nicht dazu, dass besonders medienwirksam und ähnlich umfangreich darüber berichtet oder auch eine ähnliche Zahl an Menschen in eine Kirche oder Religionsgemeinschaft eintreten würden. Skandale sind weit wirkmächtiger als positive Nachrichten, was auch ein Grund sein mag, dass religiöse Institutionen es eher vermeiden, dass diese Skandale in der Öffentlichkeit ventiliert werden. Der Schaden durch negativen Nachrichten ist einfach ungleich größer, als der Nutzen bei positiven Nachrichten.


    Gute Nachrichten sind einfach entsetzlich langweilig. :roll:

    Das ist denn doch nur der Abendwind, der heute mit ordentlich verständlichen Worten flüstert.

    2 Mal editiert, zuletzt von Thorsten Hallscheidt ()

  • Warum sollte der Buddhismus hier eine Ausnahme darstellen?

    Schön, dass Du das so siehst. Ich habe damals tatsächlich anders gedacht, bis ich die Wahrheit eingesehen habe. Gerade durch die Überwindung dieser eigenen Abwehrhaltung entstand auch meine Studie.


    Und die Tatsache, dass auch fast 15 Jahre später viele immer noch an den Mythos glauben, treibt mich weiterhin an.

  • Ein geschmähtes Image dient meist als Vorsorgeurteil der Bevölkerung, falls doch was passiert ist. Was sich in vielen Fällen nicht klar sagen lässt. Zu sagen das es nicht passiert ist, ist genauso wie zu sagen, dass es passiert ist.


    Die 3 Prozent haben eine geringe Aussagekraft, die hohe Zahl an ungelösten Fällen lässt keine genaue Schuld oder Unschuldsvermutung zu. Es wird aber sicherlich trotzdem geringer sein, als diejenigen die Schuldig sind. Ob es jetzt 3 oder 13 Prozent sind, lässt sich nicht genau sagen.


    Die Gründe für ein solches Verbrechen wären:

    25,6 % suchten in der Falschbezichtigung eine Ausrede (etwa für eine verspätete Heimkehr oder ein unerlaubtes Liebesverhältnis), rund 18 % wollten sich an jemandem rächen oder jemanden in Schwierigkeiten bringen, 15,4 % ging es darum, Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen, 7,7 % handelten aufgrund psychischer Auffälligkeiten und 5,1 % aus Angst vor einer Schwangerschaft oder um eine ungewollte Schwangerschaft zu rechtfertigen.

    -

    Im dem hier so oft diskutierten Fall gibt es neben den Frauen die solches sagen:

    Almost all respondents expressed their affection and admiration (..)

    Almost all respondents said that they had not at first realized
    the extent or harm caused by his behavior

    auch einen Teil der sagt es wäre etwas gegen ihren Willen von statten gegangen:

    Zitat

    There were accounts of forced sexual and physical assault (against women’s protests)

    Insgesamt gab es 3 Anzeigen, die wohl nicht weiter verfolgt wurden. Zu einem Gerichtsprozess kam es nie.

    -

  • Was mich manchmal etwas frustriert, ist folgendes: wenn ein religiöses Oberhaupt, ein Lehrer, oder auch nur ein Praktizierender in irgendeiner Art und Weise kriminell wird, wird das oft mit einer medialen Generalkritik an der Institution beantwortet, auf die oft Austritte folgen (zum Beispiel in der katholischen Kirche).

    Du meinst so wie meine Frau, die aus der Kirche ausgetreten ist, nachdem sie dort über 40 Jahre aktiv war?


    Das Problem ist hier doch nicht die "mediale Generalkritik", sondern dass eben diese Institution seit Jahrzehnten auf allen Ebenen immer wieder versucht, den Missbrauch zu decken, und einen Großteil der Täter ungeschoren davonkommen lässt.


    Liebe Grüße,

    Aravind.

  • Denkt ihr, es gibt irgendeinen gesellschaftlichen Bereich, in dem Missbrauch nicht potenziell möglich wäre? Warum sollte der Buddhismus hier eine Ausnahme darstellen? Mich wundert nicht, dass es innerhalb von Strukturen, die ein Machtgefälle darstellen, immer wieder zu Missbrauch kommt.

    :!:

    Genau so ist es. Und genau deshalb sollten im Bereich der buddhistischen Lehre die gleichen Regeln angewendet werden, wie bei anderen geschützten Beziehungen: Arzt/Psychotherapeut und Patienten, Lehrer und Schüler. Die mögliche Einvernehmlichkeit spielt dabei keine Rolle (§ 174c StGB).


    Hier wurde ja mehrmals der kulturelle Hintergrund als Relativierung genannt, und das kann ich anerkennen. Aber wenn es buddhistische Linien gibt, die diese Integrität nicht sicher stellen können oder wollen, dann haben sie in unserem Kulturkreis eben nichts zu suchen. Da spielt es auch keine Rolle, wenn man behauptet, eigentlich gäbe es gar keine Beziehung zwischen Lehrer und Schüler. Oder noch besser, die Lehre wäre ohne eine körperliche Beziehung nicht auszuüben.


    Liebe Grüße an alle,

    Aravind.