Sudhana:Ich vermute mal, dass Dir nicht wirklich klar ist, was "reine Vernunft" eigentlich bedeutet - z.B. bei Kant, dem Aufklärer par excellence. Sie ist per definitionem "immer und überall" "gültig" - allerdings ist sie eben gerade nicht auf die "reale Welt" bezogen, insofern man darunter sinnlich Erfahrbares versteht. Die Formulierung eines "Grundsatzes", wie Kants kategorischer Imperativ einer ist, der wiederum das Fundament von Kants aufklärerischer Ethik ist, beruht daher auf dem, was Kant im Gegensatz zur reinen Vernunft als praktische Vernunft bezeichnet.
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Ha, ha, ich vermute mal, dass dir nicht wirklich klar ist, was „reine Vernunft“ eigentlich bedeutet! Kant formuliert seinen Kategorischen Imperativ ja ohne Rückgriff auf sinnliche Erfahrung. Daher spricht er auch hinsichtlich seiner praktischen Vernunft von einer reinen Vernunft.
Spekulative oder praktische Vernunft – am Ende gibt es für Kant nur eine und dieselbe Vernunft, die bloß in der Anwendung unterschieden sein muss.
http://www.textlog.de/33219.html