Die "eigene Erkenntnis" ist dementsprechend nur ausschlaggebend, wenn sie impliziert, dass "Verständige" die Dinge gleichfalls als unheilsam/heilsam betrachten.
Es freut mich, dass du diesen Teil der Rede hervorhebst. Das ist genau das, was gern beiseite geschoben wird - dass andere die eigene Erfahrung/Erkenntnis prüfen. Irgendwann ist mir das aufgefallen, als ich diese Rede nicht nur aus zweiter Hand - vom Hörensagen - sondern selbst gelesen habe.
Aber das Dritte gehört dann auch noch dazu -
"...Wenn ihr aber, Kālāmer, selber erkennt: 'Diese Dinge sind heilsam, sind untadelig, werden von Verständigen gepriesen, und, wenn ausgeführt und unternommen, führen sie zu Segen und Wohl', dann, o Kālāmer, möget ihr sie euch zu eigen machen. ..."
1. selbst erkennen
2. von Verständigen gepriesen oder geprüft
3. und dann anwenden und die Ergebnisse erfahren
Der dritte Punkt ist deshalb nötig, da er auch das Verständnis der Verständigen überprüft. Es kann nämlich sein, dass sowohl meine Erkenntnis, als auch die Prüfung sich als "folie a deux" erweist und genau davor kann ein Praxistest bewahren.