Unter anderem heißt es in den 5 Silas:
"Ich nehme mich der Übungsregel des Abstehens vom Lügen (Unwahrheit Sprechen) an."
Dabei gibt es zwei Aspekte, die mich beschäftigen:
1. Wenn man spürt, dass eine Person die Wahrheit zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht vertragen würde (aus welchen Gründen auch immer), dann kann es manchmal auch sinnvoll sein, eine Notlüge auszusprechen (sozusagen eine Lüge aus Mitgefühl gegenüber dieser Person) und das Mitgefühl bei dieser Ausnahme höher bewerten wie das dogmatische Aussprechen einer subjektiven Wahrheit.
2. Würde das Aussprechen dieser "mitfühlenden Notlüge" dann auch bedeuten, dass man dieses Sila brechen würde ?
Ich denke z.B. an Sterbebegleiter aber auch im Umgang mit kranken (depressiven) Menschen.