Die Selbstlosigkeit der Person verneint allerdings nicht die Existenz der Person, aber die Person ist lediglich eine abhängige Benennung, die auf der Grundlage der Skandhas als der Benennungsgrundlage vorgenommen wird.
damit bleibt die Frage, wer über die Lebenszyklen hinaus Erbe der Taten ist, weiter offen
Die Frage bleibt nur für diejenigen offen, die immer noch, aus welchen Gründen auch immer, an einem eigenständig-substantiellen Ich festhalten, obwohl es dieses nicht gibt.
Was von Existenz zu Existenz weitergeht ist unser Bewusstseinskontinuum, das ohne Anfang und Ende ist, indem all die karmischen Prägungen, die Wirkungen unserer Handlungen sind, gespeichert sind.
Mit dem Tod in diesem Leben trennt sich unser Bewusstseinskontinuum vom Körper dieses Lebens. Mit der Empfängnis, mit der das nächste Leben beginnt, verbindet sich unser Bewusstseinskontinuum mit einem neuen Körper. In dieser neuen Existenz als Mensch wirken sich dann die karmischen Prägungen des Bewusstseinskontinuums, die aus früheren Existenzen stammen, aus.
Das alles ist ein völlig abhängiger Prozess in dem es keine aus sich heraus existierenden Faktoren gibt.