Zen-Priester unter Missbrauchsverdacht

  • Moosgarten:

    worin besteht der Neuigkeitswert? Dass die sich "zu Wort melden"? Mit Infos, die 3 Monate alt sind?


    Braucht es für "Zwischenträgerei" irgendeinen Neuigkeitswert oder gar Fakten?


    Zitat

    ABSTEHEN VON ZWISCHENTRÄGEREI
    2. Zwischenträgerei hat er verworfen, von Zwischenträgerei steht er ab. Was er hier gehört hat, erzählt er dort nicht wieder, um jene zu entzweien; und was er dort gehört hat, erzählt er hier nicht wieder, um diese zu entzweien. So einigt er Entzweite, ermutigt die Geeinigten, an Eintracht hat er Freude und Gefallen, und Eintracht fördernde Worte spricht er.


    Zitat

    Ein Zwischenträger ist ein solcher, der es mit zwei Parteien zugleich hält und zwischen beiden das, was er in Erfahrung gebracht, gewöhnlich ausspioniert hat, hin und her trägt. Auch wenn jemand das, was über eine Person in deren Abwesenheit Übles gesagt worden ist, dieser hinterbringt, so nennt man das Zwischenträgerei. Zuträger heißt der, welcher einer Person, namentlich einem Vorgesetzten alles hinterbringt, was, namentlich von seinen Untergebenen, gesprochen oder getan wird. Während der Zwischenträger hin und her trägt und so beiden Parteien schadet, überbringt der Zuträger seine Nachrichten nur einer Partei: dem Vorgesetzten oder der Person, von der er als Dank für seine Zuträgerei Förderung erwartet. Teilt jemand den Behörden oder Vorgesetzten solche Dinge mit, die dem, der sie begangen hat, durch das Bekanntwerden Schaden bringen, z. B. Übertretung irgend einer Verordnung, tadelnde Reden über den Vorgesetzten usw., so nennt man einen solchen Zuträger einen Angeber oder Denunzianten. Ein starkes deutsches Sprichwort sagt: "Der schlimmste Schuft im ganzen Land, das ist fürwahr der Denunziant." Geschieht dieses Angeben in hinterlistiger und hetzerischer Weise, um die Behörde oder den Vorgesetzten nach und nach gegen jemand einzunehmen, so nennt man einen solchen Angeber einen Zubläser, oder, wenn man die Heimlichkeit seines Treibens noch stärker hervorheben will, einen Ohrenbläser. Auch das Fremdwort Sykophant (von gr. sykon, die Feige, und phainein, anzeigen, also eigentl. der Feigenangeber, d. i. der, welcher in Athen anzeigte, wenn jemand gegen das Verbot Feigen unverzollt oder unversteuert ausführte oder verkaufte) wird für Denunziant zuweilen verwendet; doch ist es nicht so üblich wie Denunziant.


    Solange der Betreffende nicht verurteilt wurde, gilt die Unschuldsvermutung. Wenn er aus Mangel an Beweisen frei gesprochen wird, ist er unschuldig. So ist die Rechtslage. Jeder kann natürlich einen anderen moralisch verurteilen, besonders diejenigen, die sich für moralisch besser ansehen.

  • Moosgarten:

    worin besteht der Neuigkeitswert?


    1. darin, dass der Verdächtigte nach wie vor in U-Haft ist, 2. dass die Ermittlungen noch andauern und frühestens "in wenigen Wochen" abgeschlossen sein könnten (! - es war letztes Jahr noch von November '16 die Rede) und 3. dass die Staatsanwaltschaft keine Angaben macht (oder machen darf) ob mittlerweile ein Geständnis vorliegt oder nicht. Das Andauern von Ermittlungen und U-Haft lässt da allerdings eine naheliegende Vermutung zu. Sodann, dass er 4. nicht mehr Vizepräsident des Weltverbandes der Buddhisten (WFB) ist, was der Webseite der WFB nur indirekt zu entnehmen war.


    Eher kyptisch ist die Formulierung "ehemaliger Vorstand und Ehrenrat der Deutschen Buddhistischen Union" - ob das sich "ehemaliger" lediglich auf "Vorstand" (Vorstands- bzw. Ratsmitglied war er 1985 bis 2008) oder auch auf "Ehrenrat" bezieht, ist unklar. Das Ehrenamt wurde 2008 von der Mitgliederversammlung verliehen und kann mE auch nur von ihr entzogen werden - was beim derzeitigen Stand (nicht einmal eine Anklageerhebung) einer Vorverurteilung gleich käme. MV ist ohnehin erst Ende April. Möglicherweise gab es aber auch einen Rücktritt vom Ehrenamt. Aber da bin ich dann schon wieder im Bereich blanker Spekulation.


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  • zu 1/2/3
    Woher weißt du das? Steht im Artikel der buddhismus-aktuell nicht drin.
    zu 4.
    m.W. ist er vor seiner Japanreise im Mai von allen Ämtern zurückgetreten.

  • Moosgarten:

    zu 1/2/3
    Woher weißt du das? Steht im Artikel der buddhismus-aktuell nicht drin.


    Das steht in dem verlinkten Online-Artikel:
    1.: "Seit einem halben Jahr sitzt ein Zen-Priester aus der Region Augsburg nun bereits in Untersuchungshaft." - mit Datum 02.02.2017
    2.: "In einem Telefonat mit „BUDDHISMUS aktuell“ erklärte der Sprecher der Augsburger Staatsanwaltschaft, Matthias Nickolai, dass die Schwere der Tatvorwürfe die Untersuchungshaft unabdingbar gemacht habe. Aus diesem Grund seien auch die mehrere Monate dauernden gründlichen Ermittlungen notwendig gewesen. Diese seien zur Zeit noch nicht abgeschlossen, könnten es jedoch möglicherweise in wenigen Wochen sein." (Unterstreichung von mir)
    3.: "Ob ein Geständnis vorliegt, konnte der Sprecher der Staatsanwaltschaft aus Gründen der Geheimhaltungspflicht nicht sagen."


    Kann es sein, dass ich einen anderen Artikel gelesen habe als Du? Oder dass Du das Datum der Meldung übersehen hast?


    Moosgarten:

    zu 4.
    m.W. ist er vor seiner Japanreise im Mai von allen Ämtern zurückgetreten.


    Von allen Ämtern in der Hakuin Zen Gemeinschaft - die übrigens schon seit einigen Jahren nicht mehr in der DBU ist. Der Mann ist seither Einzelmitglied der DBU.


    Einen Rücktritt von den DBU-Funktionen (Delegierter bei der WFB, Ehrenrat) und dem WFB-Amt gab es zu diesem Zeitpunkt nicht.


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  • Sudhana:
    Moosgarten:

    worin besteht der Neuigkeitswert?


    1. darin, dass der Verdächtigte nach wie vor in U-Haft ist,


    Wie kommst du darauf?

    Zitat


    2. dass die Ermittlungen noch andauern und frühestens "in wenigen Wochen" abgeschlossen sein könnten (! - es war letztes Jahr noch von November '16 die Rede) und 3. dass die Staatsanwaltschaft keine Angaben macht (oder machen darf) ob mittlerweile ein Geständnis vorliegt oder nicht. Das Andauern von Ermittlungen und U-Haft lässt da allerdings eine naheliegende Vermutung zu.


    Aus der Gerichtstafel des Landgericht Augsburg , die online ist, lässt sich kaum genaues entnehmen. Es gibt da ein verfahren, das nun bis Ende Februar läuft, aber ob das nun das entsprechende ist, lässt sich nur vermuten. Ob man Auskunft z.B. telefonisch bekommt, ist zweifelhaft. Es ist ja auch eine Verhandlung vor der Jugendkammer, die dann auch nicht öffentlich sein dürfte.


    Wenn man die Stellungnahmen der links ansieht, so nehmen sie nur den Fall auf, um dann ihre Ansichten zu Mißbrauch allgemein oder in anderen Fällen auszubreiten - man bringt sich also am Beispiel dieses Falles mit seinen Sachen ins Spiel und hat als Grundlage nach wie vor einen alten Artikel der Ausgsburger Nachrichten vom Oktober. Seither ist nichts dazu gekommen.


    Ich verlinke nochmal den Artikel vom Oktober. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft hat da nichts neues erzählt.
    http://www.augsburger-allgemei…cht-haben-id39296982.html

  • Sudhana:
    Moosgarten:

    zu 1/2/3
    Woher weißt du das? Steht im Artikel der buddhismus-aktuell nicht drin.


    Das steht in dem verlinkten Online-Artikel:
    1.: "Seit einem halben Jahr sitzt ein Zen-Priester aus der Region Augsburg nun bereits in Untersuchungshaft." - mit Datum 02.02.2017


    Aha. Aber die Quelle ist nicht genannt


    Zitat

    2.: "In einem Telefonat mit „BUDDHISMUS aktuell“ erklärte der Sprecher der Augsburger Staatsanwaltschaft, Matthias Nickolai, dass die Schwere der Tatvorwürfe die Untersuchungshaft unabdingbar gemacht habe. Aus diesem Grund seien auch die mehrere Monate dauernden gründlichen Ermittlungen notwendig gewesen. Diese seien zur Zeit noch nicht abgeschlossen, könnten es jedoch möglicherweise in wenigen Wochen sein." (Unterstreichung von mir)
    3.: "Ob ein Geständnis vorliegt, konnte der Sprecher der Staatsanwaltschaft aus Gründen der Geheimhaltungspflicht nicht sagen."


    Ok, hab ich überlesen, war etwas irritiert, dass da ein alter Link auf die Augsburger kam, dachte die hätten das daher.


    Sudhana:
    Moosgarten:

    zu 4.
    m.W. ist er vor seiner Japanreise im Mai von allen Ämtern zurückgetreten.


    Von allen Ämtern in der Hakuin Zen Gemeinschaft - die übrigens schon seit einigen Jahren nicht mehr in der DBU ist. Der Mann ist seither Einzelmitglied der DBU.
    Einen Rücktritt von den DBU-Funktionen (Delegierter bei der WFB, Ehrenrat) und dem WFB-Amt gab es zu diesem Zeitpunkt nicht.


    OK

  • Morpho:

    vr:

    Zitat

    was haltet ihr von diesen Pressemeldungen?


    bis jetzt noch gar nix.
    unter ausreisepflichtigen flüchtlingen sprechen sich auch diverse verhinderungsgründe rum.


    Gibt es irgendeinen Anhaltspunkt, dass die besagte Flüchtlingsfamilie ausgewiesen/abgeschoben werden sollte?

  • mogun:

    Gibt es irgendeinen Anhaltspunkt, dass die besagte Flüchtlingsfamilie ausgewiesen/abgeschoben werden sollte?


    Siehe Eröffnungsposting - die ersten beiden verlinkten Meldungen (wobei die zweite lediglich eine gekürzte / redigierte Version der ersten ist).


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  • Anfang 2016 wurde den nächsten Angehörigen des kleinen ermordeten Mohamed aus humanitären Gründen unfristetes Aufenthaltsrecht zugestanden. Es sind Menschen aus den Balkanstaaten, die "unmittelbar von Abschiebung bedroht sind" (nach meiner Kenntnis)- doch ich warte Informationen zur Nationalität der Ankläger ab.

  • Das Telefonat der "Buddhismus aktuell" mit dem Sprecher der Augsburger Staatsanwaltschaft hat ja nun nichts neues erbracht - wir kommt man überhaupt dazu zu fragen, ob ein Geständnis des Angeklagen vorliege? Und wenn das so wäre, dann wäre der Prozess ja bereits schnell zu Ende und man könnte auch die U-Haft beenden. Der Fall wäre ja klar. Da aber offensichtlich noch weitere Ermittlungen ausstehen, wie Zeugenvernehmungen, scheint hier nichts so klar zu sein.


    Wer den Artikel der "Buddhismus aktuell" geschrieben hat, ist auch nicht klar. Vielleicht hat ja niemand mit dem Sprecher der Staatsanwaltschaft telefoniert?

  • Die BS Gelübde wären wohl dazu da, dass sich Zen Mönche nicht an die Gurgel gehen, sachte mal ein Bikkhu zu mir, und, dass wir Bilderstürmer wären, mit "Devotionalien" respektlos, ist auch verbreitet, und klar, wo will so ein Buddhist z.b. einen wie Warner einordnen, und heutzutage hat s ja auch so viele Säkulare, und dann laufen noch welche rum, tun wie sonst was, in Dauerschleife Opposition zur Sangha.

  • Tychiades:

    Das Telefonat der "Buddhismus aktuell" mit dem Sprecher der Augsburger Staatsanwaltschaft hat ja nun nichts neues erbracht


    Ich gehe davon aus, dass dieses Telefonat den aktuellen Sachstand - soweit in der Meldung dargestellt - wiedergibt. 'Aktuell' heisst am 02.02. (letzten Donnerstag) oder wenige Tage davor. Die Nachricht ist, dass Sachstand abgesehen davon, dass die Ermittlungen (vielleicht) igendwelche Fortschritte machen, über die man aber nichts verlauten lässt, seit einem halben Jahr unverändert ist. Diese Nicht-Nachricht ist auch eine Nachricht. Z.B. in Bezug auf die wohl noch bestehende U-Haft, die ja hier auch in Zweifel gezogen wurde. Wenn da steht, dass die jetzt (02.02.) seit einem halben Jahr andauert und die Verhaftung Ende Juli erfolgte, kann man sich das ausrechnen.

    Tychiades:

    - wir kommt man überhaupt dazu zu fragen, ob ein Geständnis des Angeklagen vorliege?


    Ich frage mich eher, wie die Staatsanwaltschaft dazu kommt, hier die Auskunft zu verweigern. Ich wüsste nicht, was an einer Auskunft "der Beschuldigte hat ein volles / ein Teilgeständnis abgelegt" oder "der Beschuldigte äußert sich nicht zu den Vorwürfen" oder "der Beschuldigte bestreitet die gegen ihn vorgebrachten Vorwürfe" rechtswidrig sein soll.

    Tychiades:

    Und wenn das so wäre, dann wäre der Prozess ja bereits schnell zu Ende und man könnte auch die U-Haft beenden. Der Fall wäre ja klar. Da aber offensichtlich noch weitere Ermittlungen ausstehen, wie Zeugenvernehmungen, scheint hier nichts so klar zu sein.


    Das hatte ich auch mit "naheliegende Vermutung" andeuten wollen. Um mal wieder zu spekulieren: die mangelnde Auskunftsfreudigkeit und die immer noch nicht abgeschlossenen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft deuten für mich darauf hin, dass man da nicht weiter kommt, aber noch nicht bereit ist, das Handtuch zu werfen. Aber vielleicht war ja der Staatsanwalt auch nur wegen einer länger andauernden Erkältung krank geschrieben ...


    "Grundsätzlich beträgt die maximale Dauer der Untersuchungshaft sechs Monate. Eine Fortdauer über sechs Monate darf nur erfolgen, wenn die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein anderer wichtiger Grund die Fortdauer rechtfertigen. Wurde die Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr angeordnet, liegt die maximale Grenze, unabhängig vom Umfang der Ermittlungen, bei 12 Monaten."
    (Zitat von hier.)
    Von Wiederholungsgefahr war nach meiner Erinnerung nicht die Rede - nur von Flucht- und Verdunkelungsgefahr.


    Tychiades:

    Wer den Artikel der "Buddhismus aktuell" geschrieben hat, ist auch nicht klar. Vielleicht hat ja niemand mit dem Sprecher der Staatsanwaltschaft telefoniert?


    Ich habe die Online-Redaktion per Email um Auskunft gebeten, an welchem Datum das Telefonat geführt wurde, so dass man die Aktualität des Sachstandsberichtes auch beurteilen kann. Das hätte eigentlich Bestandteil der Meldung sein müssen (wie auch die Kennzeichnung zumindest durch ein Autorenkürzel). Außerdem habe ich angefragt, ob bestätigt werden kann, dass die U-Haft zum Zeitpunkt des Telefonats noch andauerte - dass die Quelle dieser Information das Telefonat war, geht aus der Meldung nicht eindeutig hervor, was hier ja auch angemerkt wurde. Wenn ich Antwort erhalte, gebe ich die Info hier weiter.


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    3 Mal editiert, zuletzt von Sudhana ()

  • Tychiades:

    Das Telefonat der "Buddhismus aktuell" mit dem Sprecher der Augsburger Staatsanwaltschaft hat ja nun nichts neues erbracht - wir kommt man überhaupt dazu zu fragen, ob ein Geständnis des Angeklagen vorliege? Und wenn das so wäre, dann wäre der Prozess ja bereits schnell zu Ende und man könnte auch die U-Haft beenden. Der Fall wäre ja klar. Da aber offensichtlich noch weitere Ermittlungen ausstehen, wie Zeugenvernehmungen, scheint hier nichts so klar zu sein.


    Wer den Artikel der "Buddhismus aktuell" geschrieben hat, ist auch nicht klar. Vielleicht hat ja niemand mit dem Sprecher der Staatsanwaltschaft telefoniert?

    Tatsachen gegen alternative Tatsachen, wer hat die Mehrheit oder schreit am lautesten nach Gehör. Nur die alternativen Tatsachen. Tatsachen sind nur, die brauchen nicht schreien.

  • Sudhana:

    Wenn ich Antwort erhalte, gebe ich die Info hier weiter.


    Gerade eingegangen (leider nicht ganz so exakt, wie erhofft): Das Telefonat "fand wenige Tage vor Veröffentlichung der Meldung statt und tatsächlich befand sich der Zen-Priester zu dem Zeitpunkt nach wie vor in Untersuchungshaft."


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  • void:

    Warum können wir uns da nicht gedulden, bis es eben keine Vorverurteilungen und Spekuationen sind, sondern etwas offiziell verlautbart wird?


    Wo hast Du hier "Vorverurteilungen" wahrgenommen? Die telefonische Auskunft des Sprechers der Staatsanwaltwaltschaft bringt zwar wenig Neues und Konkretes (immerhin z.B. dass die Ermittlungen - nach einem halben Jahr U-Haft - in wenigen Wochen abgeschlossen sein könnten), aber das ist genau das, was man eine offizielle Verlautbarung nennt.


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  • Was mich sehr nachdenklich macht, ist der "Umgang" mit einem Ehrenmitglied der DBU, das man ja persönlich kennt und da würde ich mir doch auch einen persönlichen Besuch in Augsburg denken können. Aber offenbar denkt die DBU an so etwas nicht, oder?


    Hat die DBU mal mit dem Anwalt reden können? Gab es ein Gespräch mit dem Verein der Hakuin Gemeinschaft?

  • Ellviral:
    Tychiades:

    Das Telefonat der "Buddhismus aktuell" mit dem Sprecher der Augsburger Staatsanwaltschaft hat ja nun nichts neues erbracht - wir kommt man überhaupt dazu zu fragen, ob ein Geständnis des Angeklagen vorliege? Und wenn das so wäre, dann wäre der Prozess ja bereits schnell zu Ende und man könnte auch die U-Haft beenden. Der Fall wäre ja klar. Da aber offensichtlich noch weitere Ermittlungen ausstehen, wie Zeugenvernehmungen, scheint hier nichts so klar zu sein.


    Wer den Artikel der "Buddhismus aktuell" geschrieben hat, ist auch nicht klar. Vielleicht hat ja niemand mit dem Sprecher der Staatsanwaltschaft telefoniert?

    Tatsachen gegen alternative Tatsachen, wer hat die Mehrheit oder schreit am lautesten nach Gehör. Nur die alternativen Tatsachen. Tatsachen sind nur, die brauchen nicht schreien.


    Auch Tatsachen sind nicht in Stein gemeißelt, sondern letztlich auch Ansichtssache und insofern ist der Begriff der alternativen Fakten garnicht so blöd.

  • Tychiades:
    Ellviral:

    Tatsachen gegen alternative Tatsachen, wer hat die Mehrheit oder schreit am lautesten nach Gehör. Nur die alternativen Tatsachen. Tatsachen sind nur, die brauchen nicht schreien.


    Auch Tatsachen sind nicht in Stein gemeißelt, sondern letztlich auch Ansichtssache und insofern ist der Begriff der alternativen Fakten garnicht so blöd.

    Wenn jemand eine Tat gesteht kommt sein Anwalt mit alternativen Tatsachen um ihm eine einfachere Bestrafung zu ermöglichen.

  • Ellviral:
    Tychiades:

    Auch Tatsachen sind nicht in Stein gemeißelt, sondern letztlich auch Ansichtssache und insofern ist der Begriff der alternativen Fakten garnicht so blöd.

    Wenn jemand eine Tat gesteht kommt sein Anwalt mit alternativen Tatsachen um ihm eine einfachere Bestrafung zu ermöglichen.


    Dafür hat man einen Anwalt. Der sucht nach strafmildernden Tatsachen.

  • Tychiades:

    Was mich sehr nachdenklich macht, ist der "Umgang" mit einem Ehrenmitglied der DBU, das man ja persönlich kennt und da würde ich mir doch auch einen persönlichen Besuch in Augsburg denken können. Aber offenbar denkt die DBU an so etwas nicht, oder?


    Hat die DBU mal mit dem Anwalt reden können? Gab es ein Gespräch mit dem Verein der Hakuin Gemeinschaft?


    Ich weiss nicht, wie Du auf "offenbar denkt die DBU an so etwas nicht" kommst - was da so "offenbar" sein soll. Ich weiss zufällig, dass man zumindest im August (als das durch die Medien ging) daran gedacht hat. Ob man es dann auch getan hat, weiss ich nicht - meine Kontakte zur DBU (oder die der DBU zu mir) sind sehr sporadisch geworden. Wenn so etwas stattgefunden hat - und selbst vom persönlichen Aspekt abgesehen wäre das auch aus verbandspolitischen Gründen sinnvoll gewesen - hat man es nicht an die große Glocke gehängt. Muss ja auch nicht sein. Eine ganz andere Frage ist, ob solch ein Gespräch auch vom U-Häftling gewünscht war bzw. ob der seinen Anwalt dazu autorisiert hat. Und nochmals eine andere Frage ist, ob der ermittelnde Staatsanwalt darauf erkennt, dass der beantragte Besuch mit dem Zweck der Untersuchungshaft vereinbar ist und dann eine Besuchserlaubnis erteilt.


    Die HZG ist um eine Stellungnahme gebeten worden (wie ich die DBU kenne, gab es vermutlich auch die Bitte um ein vertrauliches Gespräch - jedenfalls wäre das früher so gehandhabt worden) und zumindest dem Wunsch nach einer schriftlichen Stellungnahme wurde laut BA-Meldung bislang nicht entsprochen. Nun ja - wenn es schon auf der Webseite der HZG keine gibt ... Man will da möglicherweise auch erst einmal den weiteren Gang der Ermittlungen abwarten (so würde ich das wohl auch halten) und als Nicht-DBU-Mitglied können einem solche Anfragen, Bitten und Angebote ohnehin egal sein.


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  • Sudhana:

    Nun ja - wenn es schon auf der Webseite der HZG keine gibt ... Man will da möglicherweise auch erst einmal den weiteren Gang der Ermittlungen abwarten (so würde ich das wohl auch halten) und als Nicht-DBU-Mitglied können einem solche Anfragen, Bitten und Angebote ohnehin egal sein.


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    Da durch die Augsburger Nachrichten und durch die Gerichtsverhandlung eine öffentliche Sache daraus geworden ist, sind solche Anfragen etc. für Nicht-DBU-Mitglieder auch nicht egal. Zumal die DBU ja auch eine Nachricht draus gemacht hat und sich auch nicht auf mehr Fakten bezieht, also damals im Oktober 2016 schon gegeben waren.


    Schönen Dank für deinen Beitrag dazu.

  • Sudhana:

    Nun ja - wenn es schon auf der Webseite der HZG keine gibt ... Man will da möglicherweise auch erst einmal den weiteren Gang der Ermittlungen abwarten (so würde ich das wohl auch halten) und als Nicht-DBU-Mitglied können einem solche Anfragen, Bitten und Angebote ohnehin egal sein.


    Falls ich da missverstanden wurde - gemeint war: der HZG als Nicht-DBU-Mitglied können solche (d.h. seitens der DBU geäußerten) Anfragen, Bitten und Angebote egal sein.


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