Deswegen möchte ich anmerken, dass ich denke, dass hier im Thread (in der Debatte um Willensfreiheit) die Frage nach den Handlungsmöglichkeiten in Abhängigkeit von bestimmten Begehren mit der Frage nach den Bedingungen des Begehrens, und den Bedingungen des Erkennens eines Begehrens verwechselt wird.
Ich finde, 'Begehren' ist schon wieder so Pali-negativ konnotiert, dass der freie Wille bei einer Auswahl aus Optionen schon wieder so ein 'Gschmäckle' bekommt.
Es geht doch um die freie Auswahl bei Handlungsoptionen: Töte ich meinen Nachbarn, weil er seine Musik wieder so laut hat oder versuche ich mit ihm freundlich ins Gespräch zu kommen. Dass ich eine Nachtruhe begehre, weil ich morgen früh wieder raus muss, ist doch ein Begehren, das vollkommen Dharma-konform ist.
ich denke, es geht beim freien Willen fast immer um ethisch-moralische Fragestellungen im Kontext von Begehren, welches von zweierlei Art sein kann: Dharma-konform oder nicht Dharma-konform.
Begehren ist also nicht a priori nicht Dharma-konform.