fotost:
Sehr richtig. Bereits die moderne Gefängnisstrafe enthält ja das Element der Verzeihung. Wenn man anerkennt, daß die Gesellschaft geschützt werden muß und gleichzeitig grundsätzlich akzeptiert, daß der Verurteilte potentiell die Chance hat sich zu ändern.
Vorrausgesetzt es gibt einen eigenen Willen.
Die Sinneswahrnehmungen täuschen den eigenen Willen vor.
Da bekommt das Rechtssystem aber ein kleines Problem