Das 'zugehörige' bei Bewusstseinsanteil verstehe ich hier in dreierlei Hinsicht:
Zugehörig zu dem speziellen Vorgang, zugehörig zu dem jeweiligen Sinnesorgan und zugehörig zur Art und Weise der Hinwendung, also letztlich zugehörig zum Fünfanbindungsbewusstsein.
Zugehörig zum speziellen Vorgang, das wäre dann wohl die Konzentration die nötig ist damit ein Objekt überhaupt bewusst wird wenn es in Reichweite eines Sinnesorgans kommt.
Zugehörig zum Sinnesorgan, also entweder sieht man etwas, hört etwas usw.
Zugehörig zur Art und Weise der Hinwendung - gewöhnlich ist die ja mit Unwissenheit verbunden.
Vielleicht etwas ausführlicher formuliert: Vereinnahmende Hinwendung ist mittels geeigneter Geistessammlung zu überwinden, zu der auch sati gehört und deren drei Anteile eng miteinander verbunden sind:
Zitat"Richtige Anstrengung ( sammāvāyāmo ), Richtige Achtsamkeit ( sammāsati ) und Richtige Konzentration ( sammāsamādhi ) - diese Zustände sind im Übungsfeld der Geistesschulung ( samādhi-kkhandhe ) enthalten."
- "Die Einspitzigkeit des Geistes, Freund Visākha, ist Konzentration ( samādhi );
- die vier Grundlagen der Achtsamkeit sind die Basis der Konzentration;
- die vier Richtigen Anstrengungen sind das Rüstzeug der Konzentration;
- die Wiederholung, Entwicklung und Übung eben dieser Fähigkeiten ist dabei die Entwicklung der Konzentration."
Ja und letztlich mit allem was zum achtfachen Pfad gehört. Es geht also darum das Bewusstsein zu reinigen:
ZitatLauter, ihr Mönche, ist dieses Bewusstsein; doch es wird [zuweilen] verunreinigt von hinzukommenden Befleckungen. Doch der unkundige Weltling versteht dies nicht der Wirklichkeit gemäß. Darum, sage ich, gibt es für den unkundigen Weltling keine Entfaltung des Geistes.
Lauter, ihr Mönche, ist dieses Bewusstsein; und [zuweilen] ist es frei von hinzukommenden Befleckungen. Der kundige, edle Jünger aber versteht dies der Wirklichkeit gemäß. Darum, sage ich, gibt es für den kundigen, edlen Jünger eine Entfaltung des Geistes.
(A.1.11)