Sudhana:Ich frage mich eher, wie die Staatsanwaltschaft dazu kommt, hier die Auskunft zu verweigern. Ich wüsste nicht, was an einer Auskunft "der Beschuldigte hat ein volles / ein Teilgeständnis abgelegt" oder "der Beschuldigte äußert sich nicht zu den Vorwürfen" oder "der Beschuldigte bestreitet die gegen ihn vorgebrachten Vorwürfe" rechtswidrig sein soll.
Die Persönlichkeitsrechte des Beschuldigten und der Datenschutz?