Display More(...) Ich glaube nicht, dass hier jemand die Frage gestellt hat, ob das Verhalten des DL aus unserer (damit meine ich die Mitglieder des Forums) Perspektive akzeptabel ist, Es ist hinterfragt worden, ob es ein sexueller Hintergrund vermutet werden muss.
Es muss nicht unbedingt um sexuelle Anzüglichkeit gehen. "Willst du an meiner Zunge lutschen?". Man kann das einfach eklig finden und im Umgang mit Kindern unzulässig finden und zusätzlich was sexuelles drin sehen oder nicht. Es bleibt im Umgang mit Kindern unzulässig. Ein Erwachsener hätte es auch nicht lustig gefunden.
So oder so weiß jetzt der DL, dass er Shenaningans mit der Zunge in Zukunft sein lassen muss. Das wird falsch oder anders verstanden, was so oder so im voraus klar war.
Es bleibt ein einziger dunkler Tropfen in einem klaren See was seine Lebensleistung angeht. Man kann mal einen Fehler machen, aber so einen nicht noch einmal.
Grundsätzlich ist es richtig, dass es nicht unbedingt um eine sexuelle Konnotation gehen muss. In dem Teil der Diskussion, auf die ich mich in der von dir zitierten Passage beziehe, ging es aber darum. Die Frage einer allgemeinen Grenzüberschreitung wurde an anderer Stelle abgehandelt, und zwar mehrfach.
Der DL weiß nicht "so oder so", dass er den Zungenspruch in Zukunft unterlassen muss. Das weiß er, wenn sein Gedächtnis noch intakt ist. Das wiederum wissen wir nicht.